• Serviceportal
  • Terminvergabe
  • Karriereportal
  • Behördennummer
  • Steuerfreibeträge für Menschen mit Behinderung beantragen

    Wenn bei Ihnen eine Behinderung vorliegt, können Sie wählen, ob Sie Ihre mit der Behinderung zusammenhängenden Aufwendungen in der Einkommensteuererklärung im Einzelnen geltend machen oder einen Pauschbetrag in Anspruch nehmen.
    Mit dem Pauschbetrag abgegolten sind die Aufwendungen für die Hilfe bei den gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens und Ausgaben für einen erhöhten Wäschebedarf sowie die Pflegeaufwendungen. Wählen Sie den Pauschbetrag, können Sie die Pflegeaufwendungen weder als außergewöhnliche Belastungen noch die Steuerermäßigung für Pflegeleistungen im Haushalt geltend machen.
    Der Pauschbetrag ist nach dem Grad der Behinderung gestaffelt.
    Blinde sowie hilflose behinderte Menschen erhalten einen erhöhten Pauschbetrag.

    • Der Behinderten-Pauschbetrag wird in der Einkommensteuererklärung beantragt
    • Die Steuererklärung kann in Papier oder im Online-Verfahren abgeben werden

    • Aufwendungen in Folge der Behinderung
    • Behinderten Menschen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50 steht der entsprechende Pauschbetrag jedoch nur zu,

    • wenn wegen der Behinderung ein gesetzlicher Anspruch auf Rente (z. B. Unfallrente, nicht aber Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung) oder auf andere laufende Bezüge besteht oder

    • wenn die Behinderung zu einer dauernden Einbuße der körperlichen Beweglichkeit geführt hat oder auf einer typischen Berufskrankheit beruht.

    In der Steuererklärung wird der Grad der Behinderung angegeben, Nachweise sind notwendig, falls diese dem Finanzamt nicht bereits vorgelegen haben.

    Die Nachweise erhalten Sie bei Behinderung von der für die Durchführung des Bundesversorgungsgesetzes zuständigen Behörde (z. B. Versorgungsamt).

    Keine

    • Die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung ist der 31.7. des Folgejahres

    • Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Bearbeitungsstand im jeweils zuständigen Finanzamt

    Stelle:
    Bundeszentralamt für Steuern

    Stelle:
    Finanzamt Halle
    Adresse:
    Hallorenring 10
    06108 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 69240
    Fax:
    +49 345 69244600
    WWW:
    Finanzamt Halle (Saale)
    Kontaktformular mit ELSTER-.Benutzerkonto
    (Bemerkung: Registrierung/Login - Anhänge sind möglich)

    Kontaktformular ohne ELSTER-Benutzerkonto (steuerlicher Bezug)
    (Bemerkung: Nachrichten mit steuerlichem Bezug - keine Anhänge möglich)

    Kontaktformular ohne ELSTER-Benutzerkonto (sonstige Nachrichten)
    (Bemerkung: Nachrichten ohne steuerlichen Bezug - keine Anhänge möglich)
    Öffnungszeiten:

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr
    Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr 
    Mittwoch geschlossen
    Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr 
    Freitag 08:00 - 12:00 Uhr