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  • Steuernummer oder Steuer-Identifikationsnummer für das IT-Verfahren EMCS zur Nutzung der Internet-EMCS-Anwendung (IEA) erfassen oder ändern lassen

    Wenn Sie Bier, Tabakwaren, Energieerzeugnisse, Alkohol und alkoholhaltige Waren oder Schaumwein beziehungsweise Schaumweinzwischenerzeugnisse zum Beispiel innerhalb Deutschlands oder in einen anderen europäischen Mitgliedstaat unter Steueraussetzung befördern wollen, benötigen Sie eine spezielle Erlaubnis. Zudem ist eine Registrierung zur Teilnahme am EDV-gestützten Beförderungs- und Kontrollsystem (Excise Movement and Control System - EMCS) notwendig. Die verschiedenen Beförderungsschritte werden in diesem System erfasst.

    Im EMCS werden dafür Ihre Daten, beispielsweise Ihre Steuernummer beziehungsweise Ihre Steuer-Identifikationsnummer (Steuer ID) hinterlegt.

    Wenn Sie eine neue Steuernummer oder Steuer-ID in die Stammdaten eintragen lassen wollen oder den Eintrag ändern möchten, müssen Sie dafür einen Antrag beim Stammdatenmanagement der Generalzolldirektion stellen.

    Für die Erfassung oder Änderung der Steuernummer beziehungsweise Steuer-ID in EMCS müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen:

    • Gehen Sie auf die Internetseite der Zollverwaltung und laden Sie folgenden Antrag herunter:
      • Antrag auf Erfassung/ Änderung der Steuernummer/Steuer-Identifikationsnummer für die Internet-EMCS-Anwendung (IEA) (Formular 033087)
    • Füllen Sie den Antrag aus, unterschreiben Sie Ihn und senden Sie ihn an das Stammdatenmanagement der Generalzolldirektion.
    • Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung über die Erfassung beziehungsweise Änderung Ihrer Steuernummer oder Steuer-ID.
       

    • Sie befördern Bier, Tabakwaren, Energieerzeugnisse, Alkohol oder Schaumwein beziehungsweise Schaumweinzwischenerzeugnisse unter Steueraussetzung.
    • Sie wollen sich zur Nutzung der  Internet- EMCS-Anwendung anmelden beziehungsweise sind bereits registriert und wollen Ihre hinterlegte Steuernummer oder Steuer-ID ändern lassen.

    Sie müssen keine zusätzlichen Unterlagen einreichen.

    Für Sie entstehen keine Kosten.

    Sie müssen keine Fristen einhalten.

    Die Bearbeitung dauert in der Regel zwischen 1 und 2 Wochen.

    Da es sich nicht um einen Verwaltungsakt handelt, ist die Einlegung eines Rechtsbehelfs nicht möglich.

    • Formulare: ja 
    • Onlineverfahren möglich: nein 
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein