Störung der Straßenbeleuchtung melden
Gerade im Winter ist ein gut beleuchteter Gehweg wichtig, um Stürze zu vermeiden und das Sicherheitsgefühl zu erhöhen.
Innerhalb einer Ortschaft wird die Straßenbeleuchtung turnusmäßig gewartet. Dennoch kann es vorkommen, dass Straßenlaternen mutwillig zerstört werden oder durch einen technischen Defekt nicht funktionieren.
Wenn Ihnen eine defekte Straßenbeleuchtung aufgefallen ist, können Sie diese Ihrer Gemeinde oder Stadt melden. Vielerorts geschieht dies online, ganz bequem von zu Hause.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
Handelt es sich um eine akute Verkehrsgefährdung, die sofort gebannt werden muss, ist grundsätzlich die Polizei gemäß §§ 13, 2 Abs. 2 SOG LSA zuständig. Unter aktuten Verkehrsgefährdungen werden z. B. verstanden:
- der Ausfall einer Lichtzeichenanlage (Ampel),
- unfallträchtige größere Gegenstände im Bereich der Fahrbahn,
- massive Fahrbahnschäden.
Wird eine Störung des Verkehrs wahrgenommen, sollte die Leitstelle des Fachbereiches Sicherheit unter der Telefonnummer 0345/ 221-1345 informiert werden. Unter Störungen werden z. B. verstanden:
- Falschparker, wenn sie die Sicht im nahen Kreuzungsbereich deutlich einschränken,
- Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (z. B. Signalregister von Ampeln), die fehlen, zerstört, beklebt oder besprüht wurden,
- Straßenbegleitgrün, wenn es wichtige Verkehrszeichen vollständig verdeckt.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
Antragstellung
Telefonisch zu den Dienstzeiten
Außerhalb der Dienstzeiten bitte über den Polizei- Notruf oder Tel.: 0345 – 2240 !
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
Folgende Angaben werden benötigt:
- Was? - Art der Verkehrsbehinderung
- Wo? - möglichst genau
- Wer? - sofern bekannt
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
kostenfrei
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
Die Bearbeitung erfolgt sofort
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
Straßenverkehrsordnung (StVO)
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
Sicherheits- und Ordnungsgesetz des Landes Sachsen Anhalt (SOG LSA)
06122 Halle (Saale)
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
06122 Halle (Saale)
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
06122 Halle (Saale)
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
06122 Halle (Saale)