Straßensperrung wegen Umzug beantragen
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
Ist das problemlose Abstellen eines Möbelwagens nicht möglich oder soll ein Möbellift bzw. Schrägaufzug aufgestellt werden, muss ein Halteverbotsbereich für einen Umzug eingerichtet werden. Dieser ist genehmigungspflichtig.
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Den Antrag können Sie per E-Mail oder persönlich durch Sie oder durch eine von Ihnen beauftragte Fachfirma (Umzugsunternehmen oder Verkehrssicherungsunternehmen) einreichen. Hierfür wird die Unterschrift des Antragstellers auf dem Antrag bzw. eine Vollmacht benötigt.
Die vollständigen Unterlagen müssen 7 Werktage vor dem Umzug eingereicht werden.
Achtung: Haltverbote müssen 3 volle Tage vor den Umzug aufgestellt werden, damit sie rechtskräftig sind. Der Aufstelltag zählt nicht mit.
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Benötigt wird ein formgebundener Antrag mit Lage- und Verkehrszeichenplan im Maßstab 1:500.
Verkehrszeichenpläne werden durch Verkehrssicherungsfirmen erstellt. Einige dieser Firmen übernehmen bei Auftragserteilung die gesamte Beantragung.
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- Stellen von Haltverbot: 21,00 Euro
- Stellen von Haltverbot mit Stellung Möbellift auf Gehweg: 34,00 Euro
- Stellen von Haltverbot mit Stellung Möbellift auf Fahrbahn: 41,00 Euro
- Vollsperrung einer Straße (meist in sehr engen Straßen nötig, wenn die Restbreite der Fahrbahn weniger als 3,00m beträgt): 41,00 Euro
Die Gebühr beinhaltet nicht die Kosten der Verkehrssicherung, z. B. das Aufstellen der Haltverbote. Diese sind bei den Verkehrssicherungsfirmen zu erfragen.
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06122 Halle (Saale)
+49 345 2211257
+49 345 2211259
Anzahl: 4
Anzahl: k.A.
Mo: nach Vereinbarung
Di: nach Vereinbarung
Mi: nach Vereinbarung
Do: nach Vereinbarung
Fr: nach Vereinbarung
Sa: geschlossen
So: geschlossen
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