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    Wenn Sie an einer Hochschule studieren möchten, brauchen Sie eine Hochschulzugangsberechtigung. Diese erhalten Sie, wenn Sie Ihre Schule mit folgendem Schulabschluss beendet haben:

    • Allgemeine Hochschulreife
    • Fachgebundene Hochschulreife
    • Fachhochschulreife
    • Oder eine vom Ministerium anerkannte Vorbildung. Das ist z.B. eine bestandene Meisterprüfung oder berufliche Aufstiegsfortbildung.

    Wenn Sie ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht in Deutschland oder an einer deutschen Auslandsschule erworben haben, erfahren Sie mit Hilfe der Zulassungsdatenbank des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD), ob Ihr Zeugnis für ein Studium in Deutschland ausreicht.

    Sollten Ihr Zeugnis oder Ihre Deutschkenntnisse nicht ausreichen, müssen Sie zunächst ein Studienkolleg besuchen. Aktuell gibt es in Sachsen-Anhalt ein Landesstudienkolleg mit Abteilungen an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und an der Hochschule Anhalt. Darüber hinaus gibt es noch staatlich anerkannte private Studienkollegs.

    Sie können das Studium auch in Teilzeit ablegen. Die Voraussetzungen hierfür werden von den Hochschulen bestimmt.

    Wenn Sie an einer Hochschule studieren möchten, wenden Sie sich bitte direkt an die jeweilige Hochschule.

    • Bei vielen Hochschulen können Sie sich auf der Internetseite bewerben.
    • Hierzu müssen Sie einige persönliche Angaben (zum Beispiel Name, Adresse) hinterlegen und Zeugnisse einreichen.
    • Für die Fächer Medizin, Tiermedizin, Zahnmedizin und Pharmazie müssen Sie sich online über hochschulstart.de bewerben.
    • Beachten Sie bei Ihrer Bewerbung auf die Bewerbungsfrist.
    • Bei einigen Studiengängen müssen Sie im Vorfeld ein Eignungsverfahren bestehen.
    • Wenn Ihr Studiengang zulassungsfrei ist, können Sie sich meist direkt an der Hochschule einschreiben und werden immatrikuliert. Aber auch hier gibt es Ausnahmen.

    Wenn Ihr Studiengang zulassungsbeschränkt ist, prüft die Hochschule, ob Sie die festgelegten Kriterien erfüllen. Wenn Sie diese erfüllen, können Sie sich bei der Hochschule einschreiben und werden immatrikuliert.

    • Hochschulzugangsberechtigung (zum Beispiel Abitur)
    • ausreichende Deutschkenntnisse und ein Abschluss der Feststellungsprüfung am Studienkolleg

    Bei einigen Studiengängen müssen Sie weitere Voraussetzungen erfüllen, zum Beispiel:

    • ein Praktikum
    • ein Eignungstest

    • Schulzeugnis
    • Nachweis über Deutschkenntnisse
    • und gegebenenfalls Nachweis der bestandenen Prüfung am Studienkolleg

    An den staatlich anerkannten Studienkollegs entstehen Kosten.

    Die Hochschulen haben verschiedene Fristen festgelegt, in denen Sie Ihre Bewerbung und Ihre Nachweise einreichen müssen.

    Es gibt viele Internetseiten, auf denen Sie sich über das Studieren in Deutschland informieren können, von der Anerkennung Ihres Zeugnisses bis zur Bewerbung als Akademiker oder Akademikerin.

    Für die Fächer Medizin, Tiermedizin, Zahnmedizin und Pharmazie müssen Sie sich online über hochschulstart bewerben.

    Stelle:
    Hochschulen in Sachsen-Anhalt