• Serviceportal
  • Terminvergabe
  • Karriereportal
  • Behördennummer
  • Teilbaugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage beantragen

    Wenn Sie eine Genehmigung zur Nutzungsänderung beantragt haben und schon vor Erteilung der Genehmigung mit der Nutzungsänderung beginnen möchten, benötigen Sie eine Teilbaugenehmigung.

    Im Antrag geben Sie an, für welche Teile der baulichen Anlage Sie mit der Nutzungsänderung beginnen möchten.

    Eine Teilbaugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage beantragen Sie per Onlineservice oder schriftlich.

    Bei schriftlicher Antragstellung gehen Sie wie folgt vor:

    • Stellen Sie den Antrag und geben Sie darin an, auf welchen Bauantrag sich Ihr Antrag auf Teilbaugenehmigung bezieht und welche Baumaßnahmen er umfasst.
    • Fügen Sie die erforderlichen Bauvorlagen hinzu.
    • Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.
    • Gegebenenfalls fordert die untere Bauaufsichtsbehörde Sie zu einer Gebühren-Vorauszahlung auf.
    • Leisten Sie die Vorauszahlung.
    • Fehlen Unterlagen oder bestehen sonstige Unklarheiten, werden Sie aufgefordert, diese zu beheben beziehungsweise zu ergänzen.
    • Reichen Sie in diesem Fall die fehlenden oder angepassten Unterlagen oder die Klarstellung ein.
    • Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag und beteiligt die Gemeinde und notwendigen Stellen.
    • Sie erhalten dann den Bescheid zu Ihrem Antrag sowie einen Gebührenbescheid.
    • Zahlen Sie die Gebühren.

    Sie erhalten eine Teilbaugenehmigung zur Nutzungsänderung, wenn:

    • der eingereichte Bauantrag in Bezug auf beantragten Änderungen von Nutzungseinheiten vollständig ist und
    • das beschriebene Bauvorhaben die öffentlich-rechtlichen Vorschriften einhält, die im bauaufsichtlichen Verfahren zu prüfen sind.

    • Antrag (per Onlineservice oder schriftlich)

    Falls noch nicht zum Bauantrag eingereicht:

    • Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte
    • Lageplan
    • Bauzeichnungen
    • Baubeschreibung

    Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde, welche Unterlagen Sie für Ihr konkretes Bauvorhaben einreichen müssen.

    Im regulären Teilbaugenehmigungsverfahren gibt es keine Antrags- und Genehmigungsfrist.

    Sie müssen innerhalb von 3 Jahren mit der Nutzungsänderung beginnen. Sie dürfen die Bauarbeiten nicht länger als 1 Jahr unterbrechen, sonst erlischt die Teilbaugenehmigung.

    Sie können die Verlängerung Ihres Antrages beantragen. Der Antrag kann um 1 Jahr verlängert werden.  

    Die Bauaufsichtsbehörde entscheidet innerhalb von 3 Monaten über den Bauantrag. Die Frist beginnt mit dem bestätigten Eingangsdatum.

    Ausnahme: Die Bauaufsichtsbehörde kann die Frist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes um höchstens 2 Monate verlängern. Wird die Frist verlängert, werden Sie unter Angabe des voraussichtlichen Zeitpunktes der Entscheidung informiert.

    Widerspruch

    Wenn Ihnen eine Teilbaugenehmigung vorliegt, müssen Sie mindestens eine Woche vor Beginn der Bauarbeiten eine Baubeginnanzeige bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einreichen.

    Mindestens 2 Wochen vor Nutzungsaufnahme müssen Sie eine Anzeige zur Nutzungsaufnahme bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einreichen.

    Informationen des Ministeriums für Infrastruktur und Digitales – Baugenehmigung
    Bei der Planung und Genehmigung eines Bauvorhabens sind eine Reihe bauordnungs- und bauplanungsrechtlicher Vorschriften zu beachten.

    Übersicht zum Öffentlichen Baurecht

    Übersicht der Bauaufsichtsbehörden in Sachsen-Anhalt

    Formulare/Online-Dienste vorhanden: ja

    Formlose Antragsstellung möglich: ja

    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Stelle:
    Abteilung Baugenehmigung
    Adresse:
    Neustädter Passage 18
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2216306
    Fax:
    +49 345 2216302
    E-Mail:
    Aufzug vorhanden:
    ja
    Rollstuhlgerecht:
    ja
    Öffnungszeiten:

    Mo. nach Vereinbarung
    Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr (nur nach Vereinbarung)
    Mi. nach Vereinbarung
    Do. nach Vereinbarung
    Fr. nach Vereinbarung
    Sa. geschlossen
    So. geschlossen

    Anrede:
    Fr.
    Nachname:
    Aethner
    Position:
    Adresse:
    Neustädter Passage 18
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2216303
    Telefax:
    +49 345 2216302
    E-Mail:

    Anrede:
    Hr.
    Nachname:
    Thielicke-Bendix
    Position:
    Adresse:
    Neustädter Passage 18
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2216305
    Telefax:
    +49 345 2216302
    E-Mail: