Tiere: Gewerbsmäßige Haltung, Zucht, Schaustellung, Nutzung oder Handel - Erlaubnis
Sie benötigen eine Erlaubnis für den gewerblichen Umgang mit Tieren, wenn Sie folgende Tätigkeiten gewerblich betreiben möchten:
- Zucht, Haltung oder Handel von Wirbeltieren außer landwirtschaftlicher Nutztiere
- Unterhaltung eines Reit- und Fahrbetriebs
- Schaustellung von Tieren
- Bekämpfung von Wirbeltieren als Schädlinge
- Wirbeltiere, die nicht Nutztiere sind, zum Verkauf (Abgabe gegen Entgelt) nach Deutschland verbringen
- Hunde für Dritte ausbilden oder die Ausbildung der Hunde durch Tierhalter anleiten
Diese Erlaubnis ist ebenso erforderlich, wenn Sie
- Tiere in einem Tierheim oder in einer ähnlichen Einrichtung halten
- Tiere in einem Zoologischen Garten oder einer anderen Einrichtung halten und zur Schau stellen
- Hunde für Dritte ausbilden, hierfür Einrichtungen unterhalten oder die Ausbildung der Hunde durch den Tierhalter anleiten
- Wirbeltiere zum Zwecke der Abgabe gegen Entgelt oder eine Gegenleistung in das Inland verbringen oder einführen bzw. diese Tiere gegen Entgelt oder eine Gegenleistung vermitteln
- Tierbörsen zum Zwecke des Tausches oder Verkaufes von Tieren durch Dritte durchführen
Hinweis: Die Erlaubnis benötigen Sie nicht für die Haltung von landwirtschaftlichen Nutztieren.
- Nachdem Sie den Antrag sowie alle erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde eingereicht haben, werden diese zuerst auf Vollständigkeit und Ihre persönliche Voraussetzungen überprüft.
- Im Anschluss daran wird mit Ihnen ein Vor-Ort-Termin vereinbart, um die technischen Voraussetzungen zu kontrollieren.
- Wenn Sie alle Bedingungen erfüllen, wird Ihnen dann die Erlaubnis für den gewerblichen Umgang mit Tieren versandt.
- eine berufliche Qualifikation oder
- Sachkunde in dem Bereich, den Sie gewerblich betreiben möchten.
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 11 TierSchG,
- Führungszeugnis
- beglaubigte Kopie des Sachkundenachweises gemäß § 11 TierSchG
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
- Geeignetheit von Räumlichkeiten, Einrichtungen, Freigehegen etc.
- Verfahrenskosten
- Zustellungsgebühr
- gegebenenfalls: weitere Auslagen
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
Auch für die Änderung einer bestehenden Erlaubnis werden Gebühren erhoben.
Aufnahme der Tätigkeit: nach Erlaubniserteilung
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
Jede Änderung (personell, örtlich etc.) muss unverzüglich der zuständigen Behörde mitgeteilt werden.
Bearbeitungszeit: bis zu 4 Monate
Bearbeitungsdauer: 4 Monate
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Weitere Hinweise entnehmen Sie bitte dem Merkblatt Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
schriftlich: Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz (TierSchG)
06132 Halle (Saale)
Mo: nach Vereinbarung
Di: nach Vereinbarung
Mi: nach Vereinbarung
Do: nach Vereinbarung
Fr: nach Vereinbarung
Sa: geschlossen
So: geschlossen
06132 Halle (Saale)