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  • Tiere: Gewerbsmäßige Haltung, Zucht, Schaustellung, Nutzung oder Handel - Erlaubnis

    Sie benötigen eine Erlaubnis für den gewerblichen Umgang mit Tieren, wenn Sie folgende Tätigkeiten gewerblich betreiben möchten:

    • Zucht, Haltung oder Handel von Wirbeltieren außer landwirtschaftlicher Nutztiere
    • Unterhaltung eines Reit- und Fahrbetriebs
    • Schaustellung von Tieren
    • Bekämpfung von Wirbeltieren als Schädlinge 
    • Wirbeltiere, die nicht Nutztiere sind, zum Verkauf (Abgabe gegen Entgelt) nach Deutschland verbringen
    • Hunde für Dritte ausbilden oder die Ausbildung der Hunde durch Tierhalter anleiten

    Diese Erlaubnis ist ebenso erforderlich, wenn Sie

    • Tiere in einem Tierheim oder in einer ähnlichen Einrichtung halten
    • Tiere in einem Zoologischen Garten oder einer anderen Einrichtung halten und zur Schau stellen
    • Hunde für Dritte ausbilden, hierfür Einrichtungen unterhalten oder die Ausbildung der Hunde durch den Tierhalter anleiten
    • Wirbeltiere zum Zwecke der Abgabe gegen Entgelt oder eine Gegenleistung in das Inland verbringen oder einführen bzw. diese Tiere gegen Entgelt oder eine Gegenleistung vermitteln
    • Tierbörsen zum Zwecke des Tausches oder Verkaufes von Tieren durch Dritte durchführen

    Hinweis: Die Erlaubnis benötigen Sie nicht für die Haltung von landwirtschaftlichen Nutztieren.

    • Nachdem Sie den Antrag sowie alle erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde eingereicht haben, werden diese zuerst auf Vollständigkeit und Ihre persönliche Voraussetzungen überprüft.
    • Im Anschluss daran wird mit Ihnen ein Vor-Ort-Termin vereinbart, um die technischen Voraussetzungen zu kontrollieren.
    • Wenn Sie alle Bedingungen erfüllen, wird Ihnen dann die Erlaubnis für den gewerblichen Umgang mit Tieren versandt.

    • eine berufliche Qualifikation oder
    • Sachkunde in dem Bereich, den Sie gewerblich betreiben möchten.

    • Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 11 TierSchG,
    • Führungszeugnis
    • beglaubigte Kopie des Sachkundenachweises gemäß § 11 TierSchG
    Tipp: Das Führungszeugnis können Sie bei der örtlichen Meldebehörde beantragen, es kann von dort aus direkt an das zuständige Lebensmittelüberwachung- und Veterinäramt versandt werden.
    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    - Geeignetheit von Räumlichkeiten, Einrichtungen, Freigehegen etc.

    • Verfahrenskosten
    • Zustellungsgebühr
    • gegebenenfalls: weitere Auslagen
    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Auch für die Änderung einer bestehenden Erlaubnis werden Gebühren erhoben.

    Aufnahme der Tätigkeit: nach Erlaubniserteilung

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Jede Änderung (personell, örtlich etc.) muss unverzüglich der zuständigen Behörde mitgeteilt werden.

    Bearbeitungszeit: bis zu 4 Monate

    Bearbeitungsdauer: 4 Monate

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Weitere Hinweise entnehmen Sie bitte dem Merkblatt Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz. 

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    schriftlich: Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz (TierSchG)  

    Stelle:
    Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
    Adresse:
    Kreuzerstraße 12
    06132 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2213610
    Fax:
    +49 345 2213612
    Öffnungszeiten:

    Mo: nach Vereinbarung
    Di: nach Vereinbarung
    Mi: nach Vereinbarung
    Do: nach Vereinbarung
    Fr: nach Vereinbarung
    Sa: geschlossen
    So: geschlossen

    Anrede:
    Fr.
    Nachname:
    Bastian
    Position:
    Adresse:
    Kreuzerstraße 12
    06132 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2213610
    Telefax:
    +49 345 2213612
    E-Mail: