Tierseuchenrechtliche Bescheinigungen und amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigungen beantragen
Der Inhalt stammt aus folgender Quelle: Stadt Halle (Saale)
Beschreibung
Tag für Tag findet ein umfangreicher Handels- bzw. Einfuhrverkehr mit lebenden Tieren statt. Damit dieser Verkehr sicher und ohne Übertragung von Krankheiten auf andere Tiere oder auf Menschen stattfinden kann, hat die Europäische Union umfangreiche Vorschriften zum Tierseuchenrecht festgelegt. Bei Tiertransporten, beispielsweise von Pferden ins Ausland ist für jedes Tier ein Gesundheitszeugnis erforderlich. Um ein solches Gesundheitszeugnis zu erhalten, muss das Tier von einem Tierarzt des Veterinäramtes begutachtet werden.
Außerdem benötigen Personen, die Stallanlagen betreten müssen, in der Regel eine Bescheinigung, dass der Wohn- und Arbeitsort frei von übertragbaren Tierseuchen und Krankheiten ist. Dies wird in Form einer Tierseuchenfreiheitsbescheinigung von unserem Amt bestätigt.
persönliche telefonische Terminvereinbarung unter der Telefonnummer: 0345 2213610
- Herkunftsnachweis des Tieres
- Impfnachweise
Die Höhe der Gebühr ist abhängig von der Art des Bescheides.
Die Dauer der Bearbeitung ist abhängig von der Art des Bescheides.
- Beim innergemeinschaftlichen Handel sind die Bedingungen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) harmonisiert; für den Transport lebender Tiere ist eine von einem amtlichen Tierarzt beglaubigte Gesundheitsbescheinigung vorgeschrieben, wonach die in den entsprechenden Ratsrichtlinien festgelegten Grundanforderungen an die Tiergesundheit erfüllt sind.
- Am Bestimmungsort können außerdem noch Stichprobenkontrollen an den Tieren durchgeführt werden.
- Für Einfuhren sind noch zusätzliche tierseuchenrechtliche Vorschriften festgelegt worden. Darin werden Gesundheitsbescheinigungen als Begleitpapiere bei allen Tierimporten vorgeschrieben. In der Regel müssen diese Bescheinigungen von einem amtlichen Tierarzt der zuständigen Behörde des exportierenden Drittlandes unterzeichnet werden als Garantie dafür, dass die entsprechenden Voraussetzungen für eine Einfuhr in die EU erfüllt sind.
- Beim Eintreffen in der EU werden Tiere und Begleitpapiere von amtlichen EU-Tierärzten an einer Grenzkontrollstelle überprüft.
- Weitere Kontrollen können auch am Bestimmungsort stattfinden.
06132 Halle (Saale)
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