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  • Trennungsunterhalt geltend machen

    Sollten Sie sich mit Ihrem in Trennung lebenden (Ehe-)Partner bzw. Ihrer in Trennung lebenden (Ehe-)Partnerin nicht über eine angemessene Unterhaltshöhe einigen können, können Sie Ihren Trennungsunterhaltsanspruch gerichtlich geltend machen. Der Ablauf eines solchen Gerichtsverfahrens richtet sich im Wesentlichen nach den für den Zivilprozess geltenden Vorschriften.

    Der Trennungsunterhaltsanspruch bemisst sich nach den anerkannten Grundsätzen der Unterhaltsberechnung, welche die unbestimmten Rechtsbegriffe des Unterhaltsrechts ausfüllen. Wegen der Einzelheiten wenden sich bitte an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin.

    Weitere Informationen können Sie auch den unterhaltrechtlichen Leitlinien der Oberlandesgerichte entnehmen.

    Ein Antrag zur Geltendmachung eines Trennungsunterhalts kann nur durch eine Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt gestellt werden.

    • Der weitere Ablauf des gerichtlichen Verfahrens richtet sich im Wesentlichen nach den Vorschriften über den Zivilprozess.
    • Das Gericht stellt die Antragsschrift dem Antragsgegner oder der Antragsgegnerin zu. Dieser bzw. diese erhält die Möglichkeit zur Stellungnahme.
    • Anschließend setzte das Familiengericht einen Betrag für den Unterhalt fest.
    • Das Gericht kann den Beteiligten aufgeben, Auskunft über ihr Einkommen, Vermögen sowie persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse zu leisten. Kommen Sie und Ihr ehemaliger (Ehe-)Partner dieser Anordnung nicht nach, kann das Gericht selbständig Erkundigungen einholen, z.B. bei Arbeitgebern oder bei Versicherungen.

    Ein Trennungsunterhaltsanspruch setzt im Grundsatz voraus, dass

    • die Ehegatten bzw. Lebenspartner getrennt leben,
    • der Bedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen ermittelt wird,
    • der Antragsteller oder die Antragstellerin bedürftig ist, (Hierbei sind das Einkommen und die Zahlungsverpflichtungen der Person, welche Unterhalt begehrt, sowie die Verpflichtung zu der eigenen Erwerbstätigkeit entscheidend.)
    • der Anspruchsgegner oder die Anspruchsgegnerin leistungsfähig ist.
    • Wegen der Einzelheiten wenden SIe sich bitte an eine Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt.

    • Nachweise über Einkommen, Vermögen sowie persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse

    • Gerichtskosten
    • Rechtsanwaltskosten
    • beides richtet sich nach dem Streitwert

    Ihren Anspruch müssen Sie rechtzeitig in Ihrer Trennungsphase geltend machen. Rückwirkend steht Ihnen nur unter bestimmten Voraussetzungen Unterhalt zu.

    • Mindestens 3 Monate wegen des vorgegebenen Verfahrensablaufs, in komplexeren Verfahren ggf. länger, vom Einzelfall abhängig

    Keine

    Stelle:
    Amtsgericht Halle (Saale)
    Adresse:
    Thüringer Straße 16
    06112 Halle (Saale)
    Telefon:
    0345 2200
    Fax:
    0345 2205030
    E-Mail:
    ag-hal@justiz.sachsen-anhalt.de
    (Bemerkung: Es ist nicht zulässig, bei einem Gericht, einer Staatsanwaltschaft oder einer sonstigen Justizbehörde des Landes Sachsen-Anhalt per E-Mail rechtswirksam Klage zu erheben, Anträge zu stellen, Rechtsmittel einzulegen oder sonstige Prozesserklärungen abzugeben. Insbesondere wird hierdurch keine Frist gewahrt! Der Übermittlungsweg per E-Mail eignet sich daher nur für nicht formgebundene Nachrichten. Weitere Informationen zum E-Mail-Verkehr und zum elektronischen Rechtsverkehr finden Sie unter https://lsaurl.de/justizemail. Die Datenschutzerklärung des Gerichts finden Sie unter https://lsaurl.de/aghaldsgvo.)
    Öffentliche Verkehrsmittel:
    Haltestelle: "Heinrich-Schütz-Straße" in beiden Fahrtrichtungen:
    Straßenbahn: 2 und 5
    Bus: Linie 30
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    Parkplatz:
    Anzahl: k.A.  Gebühren: ja
    Aufzug vorhanden:
    ja
    Rollstuhlgerecht:
    ja
    Öffnungszeiten:

    Allgemein (Gilt nicht für Beratungshilfe)
    Montag 09:00 - 12:00 Uhr
    Dienstag 09:00 -12:00 Uhr und 15:00 -17:00 Uhr
    Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr
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    Beratungshilfe (nur an folgenden Tagen!)
    Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 -17:00 Uhr

    Zahlstelle / Gerichtskasse
    Montag 08:30 - 12:15 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
    Dienstag 08:30 - 12:15 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr
    Mittwoch 08:30 - 12:15 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
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    Freitag 08:30 - 12:00 Uhr