Übernahme der Bestattungskosten beantragen
Die Bestattung einer verstorbenen Person ist in Sachsen-Anhalt Pflicht.
Für die Bestattung der verstorbenen Person haben in folgender Rangfolge zu sorgen:
- die Ehegattin oder der Ehegatte oder die eingetragene Lebenspartnerin oder der eingetragene Lebenspartner,
- die Kinder,
- die Enkelkinder,
- die Eltern,
- die Großeltern
- und die Geschwister
Wurde zu Lebzeiten des Verstorbenen vertraglich festgelegt, wer für die Bestattung zu sorgen hat, so hat diese Person unabhängig von der öffentlich-rechtlichen Bestattungspflicht für die Bestattung zu sorgen.
Sofern den zur Tragung der Bestattungskosten verpflichteten Personen nicht zugemutet werden kann die erforderlichen Kosten zu tragen, können sie einen Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten stellen.
Für die Übernahme der Bestattungskosten ist ein schriftlicher Antrag zu stellen.
Sobald der Antrag und die notwendigen Nachweise vorliegen, kann eine Bearbeitung erfolgen.
Nachdem der vollständig vorliegende Antrag geprüft wurde, erhält der/die Antragssteller/in einen rechtskräftigen Bescheid von der zuständigen Stelle.
- Die nachfragende Person ist zur Tragung der Bestattungskosten verpflichtet.
- Der zur Tragung der Bestattungskosten verpflichteten Person ist es finanziell nicht zuzumuten die Kosten aus eigenen Mitteln zu tragen.
- Es werden nur die im Einzelfall erforderlichen Kosten der Bestattung übernommen.
Für eine sachgerechte Entscheidung sind Angaben und Nachweise zu Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen erforderlich. Die erforderlichen Unterlagen ergeben sich aus dem jeweiligen Antragsformular. In der Regel werden hierzu folgende Unterlagen/Angaben benötigt:
- 1. Persönliche Angaben
- Erbschein oder Nachweis der Erbausschlagung
- Kopien über die Art und Höhe des Einkommens der letzten drei Monate
- Nachweise über die Vermögensverhältnisse
- Nachweise der monatlichen Belastungen z.B. Versicherungen
- Mietvertrag und aktuelle Miethöhe
- Originalrechnung des Bestattungsinstituts, falls Sie den Antrag erst nach der Bestattung stellen
- zu weiteren mit im Haushalt lebenden Personen
- 3. Angaben und Nachweise zur verstorbenen Person
- Sterbeurkunde
- Lebens/Sterbeversicherung
- Aufstellung des Nachlasses mit Vermögensnachweisen
- Testament oder Erbvertrag
- Aufstellung der möglichen Erbinnen / Erben und Familienangehörigen der verstorbenen Person (z.B. Ehegattin oder Ehegatte; eingetragene Lebenspartnerin oder Lebenspartner; Kinder; Eltern, Enkelkinder, Großeltern).
Gebühr: gebührenfrei
Es müssen keine Fristen beachtet werden. Es empfiehlt sich jedoch, die Frage der Kostenübernahme rechtzeitig mit der zuständigen Stelle zu klären. Je später ein Antrag nach Eintritt der Kostentragungspflicht gestellt wird, desto eher können Zweifel an der Unzumutbarkeit der Kostentragung bestehen.
Über den Antrag wird in der Regel unverzüglich entschieden. Die Bearbeitungsdauer hängt unter anderem von der Vollständigkeit der Angaben und der Vorlage der für die Antragsbearbeitung erforderlichen Nachweise sowie im Einzelfall von der Ermittlung weiterer zur Bestattung verpflichteter Personen ab.
Gegen die Bescheide der zuständigen Stelle kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.
Nach Abschluss des Widerspruchverfahrens durch einen Wider-spruchbescheid kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntga-be Klage vor dem Sozialgericht erhoben werden.
Mit § 74 SGB XII wird eine angemessene und würdige Bestattung gewährleistet. Es werden die erforderlichen Kosten für eine würdige, den örtlichen Verhältnissen entsprechende einfache Bestattung einschließlich aller Gebühren übernommen. Zu übernehmen sind nur die Kosten, die unmittelbar der Bestattung dienen bzw. mit der Durchführung der Bestattung untrennbar verbunden sind. Die Übernahme der Kosten für darüberhinausgehende Leistungen ist nicht möglich, diese sind in diesem Falle selbst zu tragen.
Nicht übernommen werden folgende Kosten:
- Todesanzeige, Danksagung
- Leichenschmaus
- besondere Dienstleistungen des Bestattungsunternehmens
- Sterbebilder
- laufende Grabpflege
- Trauerkleidung
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
Unterstützende Organisationen: Trauernetzwerk Halle
06128 Halle (Saale)
06128 Halle (Saale)
06128 Halle (Saale)