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  • Übernahme der Unfallversicherung als Pflegeeltern beantragen

    Der Gesetzgeber sieht die Erstattung der Aufwendungen für angemessene Beiträge einer privaten Unfallversicherung von Pflegepersonen der Vollzeitpflege vor, sofern keine gesetzliche Unfallversicherung gegeben ist.

    Erkundigen Sie sich bei Ihren zuständigen Jugendamt oder Pflegekinderdienst.

    Einen Antrag auf Beitragsübernahme können Sie über den Onlinedienst „pflegekinderwesen-digital“ mit dem Formular „Beitragsübernahme Unfallversicherung“ stellen.

    Das Jugendamt prüft Ihren Antrag und den Anspruch auf Beitragsübernahme.

    Erlaubnis zur Vollzeitpflege nach §44 SGB VIII und laufendes Pflegeverhältnis

    keine

    Für die Beantragung entstehen keine Kosten.

    Es gibt keine Frist.

    Die Bearbeitung der Anträge durch das Jugendamt kann einige Zeit in Anspruch nehmen.