Übernahme der Unfallversicherung als Pflegeeltern beantragen
Der Gesetzgeber sieht die Erstattung der Aufwendungen für angemessene Beiträge einer privaten Unfallversicherung von Pflegepersonen der Vollzeitpflege vor, sofern keine gesetzliche Unfallversicherung gegeben ist.
Erkundigen Sie sich bei Ihren zuständigen Jugendamt oder Pflegekinderdienst.
Einen Antrag auf Beitragsübernahme können Sie über den Onlinedienst „pflegekinderwesen-digital“ mit dem Formular „Beitragsübernahme Unfallversicherung“ stellen.
Das Jugendamt prüft Ihren Antrag und den Anspruch auf Beitragsübernahme.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
Der Online-Dienst zum Pflegekinderdienst steht in der Stadt Halle (Saale) noch nicht zur Verfügung. Bitte setzen Sie sich mit dem Pflegekinderdienst / Adoptionsvermittlung in Verbindung.
Erlaubnis zur Vollzeitpflege nach §44 SGB VIII und laufendes Pflegeverhältnis
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
Laufendes Pflegeverhältnis in Vollzeitpflege
keine
Für die Beantragung entstehen keine Kosten.
Es gibt keine Frist.
Die Bearbeitung der Anträge durch das Jugendamt kann einige Zeit in Anspruch nehmen.
06128 Halle (Saale)
+49 345 2215963
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
06110 Halle (Saale)
06110 Halle (Saale)