Übernahme von Beiträgen der freiwilligen Krankenversicherung für Pflegekind/er beantragen
Pflegekinder müssen krankenversichert sein. Wenn für ein Pflegekind kein anderweitiger Krankenversicherungsschutz besteht, kann das Jugendamt angemessene Beiträge für eine freiwillige Krankenversicherung übernehmen.
Der Wechsel in eine freiwillige Krankenversicherung ist von Fristen abhängig, über die die zuständige Krankenkasse beraten kann.
Das Jugendamt prüft die individuellen Voraussetzungen für eine Beitragsübernahme. Anspruchsberechtigte sollten sich zunächst von ihrem örtlichen Jugendamt oder Pflegekinderdienst beraten lassen, bevor sie einen Antrag stellen.
Stelle:
Pflegekinderdienst / Adoptionsvermittlung
Adresse:
Radeweller Weg 13
06128 Halle (Saale)
06128 Halle (Saale)
Telefon:
+49 345 2215888
+49 345 2215963
+49 345 2215963
Mobiltelefon:
+49 151 54469552
Fax:
+49 345 2215910
E-Mail:
Rollstuhlgerecht:
ja
Öffnungszeiten:
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.