Übertragung der Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen beantragen
Wenn Sie ein Busunternehmen betreiben und bereits über eine Genehmigung im Gelegenheitsverkehr verfügen, müssen Sie ebenfalls genehmigen lassen, wenn Sie:
- alle Rechte und Pflichten aus der Genehmigung an ein anderes Unternehmen übertragen möchten oder
- die Betriebsführung auf eine andere Person übertragen möchten.
Zum Gelegenheitsverkehr gehören:
- Ausflugsfahrten
- Ferienreisen
- Fahrten mit Mietbussen
- Sie besitzen eine Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen.
- Die finanzielle Leistungsfähigkeit des übernehmenden Betriebes sind gewährleistet.
- Die übernehmende Person kann nachweisen, dass sie zuverlässig ist.
- Die übernehmende Person ist fachlich geeignet.
- Die übernehmende Person hat ihren Betriebssitz oder ihre Niederlassung im Sinne des Handelsrechts in Deutschland.
- gültige Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen
- formlose Begründung, warum die Genehmigung übertragen werden soll
- Antrag auf Übertragung der Genehmigung mit Angaben zum übernehmenden Unternehmen und Person:
- Name und Vorname
- Wohn- und Betriebssitz
- bei natürlichen Personen: Geburtstag, Geburtsort
- Anzahl der Fahrzeuge, Fahrzeugtyp, Fassungsvermögen der zum Einsatz kommenden Fahrzeuge
Erforderliche Unterlagen zum übernehmenden Unternehmen und Person:
- Dienstzeugnisse oder Prüfungszeugnisse zur fachlichen Eignung
- Eigenkapitalbescheinigung, gegebenenfalls mit Zusatzbescheinigung, nicht älter als 3 Monate
- Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes, der Gemeinde, der Träger der Sozialversicherung und der Berufsgenossenschaft, nicht älter als 3 Monate:
- vom Unternehmen
- der gesetzlichen Vertreterin oder dem gesetzlichen Vertreter
- der zur Führung der Geschäfte bestellten Person / Verkehrsleitung)
- Führungszeugnis
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister des Unternehmens
- Auszug aus dem Fahreignungsregister (FAER)
- Fahrzeugliste
- Nachweis der Haftpflichtversicherung für Kraftomnibusse einschließlich Wagniskennzahl (WKZ)
- Gewerbeanmeldung
- Einverständniserklärung des übernehmenden Unternehmens oder der übernehmenden Person
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach
- der Anzahl der Fahrzeuge und
- der Laufzeit der Genehmigung.
Geltungsdauer: 10 Jahre
Über Ihren Antrag wird innerhalb von 3 Monaten entschieden. Die Bearbeitung kann um 3 Monate verlängert werden, wenn das notwendig ist.
Bearbeitungsdauer: 3 Monate
- Widerspruch: Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
- Klage vor dem Verwaltungsgericht, falls Widerspruch erfolglos
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Stelle:
Team Verkehrsorganisation
Adresse:
Am Stadion 5
06122 Halle (Saale)
06122 Halle (Saale)
Telefon:
+49 345 2211240
+49 345 2211304
+49 345 2211304
(Bemerkung: Bitte bei Fragen zu Parkausweis Schwerbehinderte nutzen)
Fax:
+49 345 2211404
Parken:
Behindertenparkplatz: Am Stadion 5 Verwaltungsgebäude Vorder- und Hintereingang
Anzahl: 4
Anzahl: 4
Aufzug vorhanden:
ja
Rollstuhlgerecht:
ja
Öffnungszeiten:
Mo: nach Vereinbarung
Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr und nach Vereinbarung
Mi: nach Vereinbarung
Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr und nach Vereinbarung
Fr: nach Vereinbarung
Sa: geschlossen
So: geschlossen
Anrede:
Herr
Nachname:
Punzel
Position:
Adresse:
Am Stadion 5
06122 Halle (Saale)
06122 Halle (Saale)
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+49 345 2211266
Telefax:
+49 345 2211404
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