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  • Übertragung der Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen beantragen

    Wenn Sie ein Busunternehmen betreiben und bereits über eine Genehmigung im Gelegenheitsverkehr verfügen, müssen Sie ebenfalls genehmigen lassen, wenn Sie:

    • alle Rechte und Pflichten aus der Genehmigung an ein anderes Unternehmen übertragen möchten oder
    • die Betriebsführung auf eine andere Person übertragen möchten.

    Zum Gelegenheitsverkehr gehören:

    • Ausflugsfahrten
    • Ferienreisen
    • Fahrten mit Mietbussen

    • Sie besitzen eine Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen.
    • Die finanzielle Leistungsfähigkeit des übernehmenden Betriebes sind gewährleistet.
    • Die übernehmende Person kann nachweisen, dass sie zuverlässig ist.
    • Die übernehmende Person ist fachlich geeignet.
    • Die übernehmende Person hat ihren Betriebssitz oder ihre Niederlassung im Sinne des Handelsrechts in Deutschland.

    • gültige Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen
    • formlose Begründung, warum die Genehmigung übertragen werden soll
    • Antrag auf Übertragung der Genehmigung mit Angaben zum übernehmenden Unternehmen und Person: 
      • Name und Vorname
      • Wohn- und Betriebssitz
      • bei natürlichen Personen: Geburtstag, Geburtsort
      • Anzahl der Fahrzeuge, Fahrzeugtyp, Fassungsvermögen der zum Einsatz kommenden Fahrzeuge

    Erforderliche Unterlagen zum übernehmenden Unternehmen und Person:

    • Dienstzeugnisse oder Prüfungszeugnisse zur fachlichen Eignung
    • Eigenkapitalbescheinigung, gegebenenfalls mit Zusatzbescheinigung, nicht älter als 3 Monate
    • Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes, der Gemeinde, der Träger der Sozialversicherung und der Berufsgenossenschaft, nicht älter als 3 Monate:
      • vom Unternehmen
      • der gesetzlichen Vertreterin oder dem gesetzlichen Vertreter
      • der zur Führung der Geschäfte bestellten Person / Verkehrsleitung)
    • Führungszeugnis
    • Auszug aus dem Gewerbezentralregister des Unternehmens
    • Auszug aus dem Fahreignungsregister (FAER)
    • Fahrzeugliste
    • Nachweis der Haftpflichtversicherung für Kraftomnibusse einschließlich Wagniskennzahl (WKZ)
    • Gewerbeanmeldung
    • Einverständniserklärung des übernehmenden Unternehmens oder der übernehmenden Person

    Die Höhe der Gebühren richtet sich nach

    • der Anzahl der Fahrzeuge und
    • der Laufzeit der Genehmigung.

    Geltungsdauer: 10 Jahre

    Über Ihren Antrag wird innerhalb von 3 Monaten entschieden. Die Bearbeitung kann um 3 Monate verlängert werden, wenn das notwendig ist.

    Bearbeitungsdauer: 3 Monate

    • Widerspruch: Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht, falls Widerspruch erfolglos

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.