Um den Schutz vor Gefährdungen durch Explosionen und Brände zu gewährleisten, zur Prüfung befähigte Personen anerkennen lassen
Wenn Sie als zur Prüfung befähigte Personen bestimmte Prüfungen zum Schutz vor Gefährdungen durch Explosionen und Brände durchführen möchten, benötigen Sie eine behördliche Anerkennung.
- Abgeschlossene technische Berufsausbildung oder Nachweis einer anderen technischen Qualifikation der anzuerkennenden Person, die für die vorgesehene Prüfaufgabe befähigt
- Praktische Erfahrung der anzuerkennenden Person mit vergleichbaren Arbeitsmitteln über einen angemessenen Zeitraum, sodass die übertragene Prüfaufgabe zuverlässig wahrgenommen wird
- Tätigkeit der anzuerkennenden Person im Umfeld der anstehenden Prüfung des zu prüfenden Arbeitsmittels sowie eine angemessene Weiterbildung
- Gutachterliche Äußerung zur Qualifikation der anzuerkennenden Person sowie zur Ausstattung und Qualitätssicherung des Betriebs
- Nachweis des regelmäßig anfallenden Bedarfs solcher Prüfungen
Widerspruch:
- Sie können gegen die Entscheidung innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben.
- Sie müssen den Widerspruch bei der zuständigen Behörde schriftlich oder zur Niederschrift einreichen.
Hinweis zur gutachtlichen Äußerung einer oder eines Sachverständigen:
Sie als Antragstellende oder Antragstellender beauftragen nach Festlegung des Prüfumfangs durch die Anerkennungsbehörde einen Sachverständigen mit der Abgabe einer gutachtlichen Äußerung. Diese Äußerung bezieht sich auf die technischen und organisatorischen Voraussetzungen des Betriebes und die Überprüfung der persönlichen Eignung der Bewerberin oder des Bewerbers und ihrer oder seiner Fertigkeiten und Kenntnisse über die in Frage kommenden Rechtsnormen für die entsprechenden Prüfarbeiten.
Soweit Sie als Antragstellende oder Antragstellender, als Prüflabor oder Inspektionsstelle akkreditiert wurden, wird der Umfang der gutachterlichen Äußerung und gegebenenfalls der Probeprüfung darauf abgestimmt.
06112 Halle (Saale)
Hinweise zur Anreise
Anzahl: k.A. Gebühren: nein
Montag 07:00 – 16:00 Uhr
Dienstag 07:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch 07:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag 07:00 – 16:00 Uhr
Freitag 07:00 – 15:30 Uhr
Samstag geschlossen
Sonntag geschlossen
06118 Halle (Saale)
Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr
Hinweis:
Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.