Umschulungsprüfung nach BBiG Beurkundung
Wenn Sie eine Umschulung in einem anerkannten Ausbildungsberuf absolvieren, müssen Sie am Ende eine Umschulungsprüfung bestehen. Nach bestandener Prüfung erhalten Sie automatisch ein Prüfungszeugnis.
Sie können eine Zweitschrift des Zeugnisses beantragen. Sie können beantragen, dass auf dem Zeugnis die Ergebnisse der berufsschulischen Leistungen aufgeführt werden. Sie können ebenfalls eine englischsprachige und eine französischsprachige Übersetzung beantragen.
Um weitere Zeugnisausfertigungen zu erhalten, müssen Sie einen Antrag auf Ausstellung Ihres Zeugnisses stellen.
Wenn Sie eine Zweitschrift haben möchten:
- Informieren Sie sich bei Ihrer zuständigen Stelle, über das Vorgehen zur Beantragung einer weiteren Ausfertigung des Zeugnisses
- Stellen Sie einen Antrag auf eine weitere Ausfertigung des Zeugnisses
Wenn Sie eine englisch- oder französischsprachige Übersetzung haben möchten:
- Informieren Sie sich bei Ihrer zuständigen Stelle, über das Vorgehen zur Beantragung einer Übersetzung
- Stellen Sie einen Antrag auf eine Übersetzung
Wenn Sie Ihre berufsschulischen Leistungen im Zeugnis aufgeführt haben möchten:
- Informieren Sie sich bei Ihrer zuständigen Stelle, über das Vorgehen zur Beantragung
Stellen Sie den Antrag auf Aufführung der berufsschulischen Leistungen bei der zuständigen Berufsbildenden Schule oder dem Träger, bei dem Sie die Umschulung absolviert haben und fügen Sie die Nachweise für diese Leistungen als Kopie bei
Sie haben die Abschlussprüfung bestanden
- Für Zweitschrift: Antrag auf Neuausstellung
- Für Übersetzungen: Antrag auf englischsprachige oder französischsprachige Übersetzung
- Für Aufführen der Leistungen:
- Antrag auf Aufführung der berufsschulischen Leistungen
- Nachweise für berufsschulische Leistungen (Kopie)
Für eine Zweitschrift oder Übersetzung können Gebühren anfallen. Bitte informieren Sie sich hierzu bei ihrer zuständigen Stelle.
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der zuständigen Stelle. Bitte informieren Sie sich dort.
Mit dem erfolgreichen Ablegen der Umschulungsprüfung erreichen Sie einen Bildungsabschluss auf der Niveaustufe 4 im Deutschen Qualifikationsrahmen. Dies bedeutet, Sie verfügen über Kompetenzen, die zur selbständigen Planung und Bearbeitung fachlicher Aufgabenstellungen in einem umfassenden, sich verändernden Lernbereich oder beruflichen Tätigkeitsfeld benötigt werden.