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  • Umsiedelung von Nestern geschützter Insektenarten - Ausnahme oder Befreiung beantragen

    Hummeln und Wildbienen, Hornissen und weitere Wespenarten sowie bestimmte Ameisenarten (z. B. die Rote Waldameise) unterliegen einem besonderen Schutz, da sie vielfach in ihrem Bestand gefährdet sind. Deshalb ist für die Umsiedlung oder Beseitigung der Nester eine Ausnahme von den Verboten des speziellen Artenschutzes notwendig.
    Für die Beseitigung eines Nestes bestimmter Wespen und anderer Insektenarten ist keine Befreiung von den allgemeinen Artenschutzbestimmungen notwendig. Die Feststellung der Artzugehörigkeit sollte in solchen Fällen von einem Fachmann vorgenommen werden.

    Die in der Imkerei gehaltene Honigbiene zählt aufgrund ihrer Domestizierung nicht zu den besonders geschützten Arten.

    Vor der Antragstellung auf Ausnahme oder Befreiung von den artenschutzrechtlichen Verboten sollte eine Prüfung der Situation durch einen Experten oder eine Expertin erfolgen. Auch die zuständige Naturschutzbehörde kann diese Prüfung vornehmen und mitteilen, ob ein Antrag auf Ausnahme oder Befreiung zu stellen ist.

    • Gefährdung von Menschen kann nicht ausgeschlossen werden

    Die Umsetzung oder Beseitigung der Nester von Wespen, Hornissen, Wildbienen, Hummeln oder Ameisenkann nur im Interesse der Gesundheit des Menschen und der öffentlichen Sicherheit erfolgen, bzw. wenn eine Gefährdung von Menschen nicht ausgeschlossen werden kann.

    • Gefahr kann nicht durch andere Maßnahmen abgewehrt werden

    Vor Umsetzung oder Beseitigung eines Nestes ist zu klären, ob die bestehende Gefährdung durch andere geeignete Maßnahmen abgewendet werden kann. Eine Expertin oder ein Experte ist zu beauftragen und prüft die Möglichkeiten, eine Gefährdung durch andere geeignete Maßnahmen abzuwenden oder das Nest umzusetzen.

    • Wenn das Nest zerstört werden muss: Eine Umsetzung ist nicht möglich

    Vor Beseitigung eines Nestes ist zu klären, ob die bestehende Gefährdung durch eine Umsetzung abgewendet werden kann, oder ob dies nicht möglich ist, beispielsweise weil sich das Nest an einer unzugänglichen Stelle befindet und es dort nicht unzerstört entnommen werden kann.

    Es ist ein formloser Antrag auf eine artenschutzrechtliche Ausnahme oder Befreiung zu stellen.  

    Ihr Antrag sollte mindestens die folgenden Angaben enthalten:

    • Welche Insektenart soll entfernt werden (Wildbiene, Hummel, Wespe, Hornisse, Ameisen usw.)?
    • Lage des Nestes auf Ihrem Grundstück beziehungsweise an Ihrem Haus
    • Begründung für die Umsiedlung oder Bekämpfung
    • Termin für die Umsiedlung oder Bekämpfung
    • Falls Sie eine Firma damit beauftragen: Name und Anschrift des Unternehmens

    Sollten Sie Schwierigkeiten haben, die Insektenart genau zu bestimmen, wenden Sie sich gern an die zuständige Behörde.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
    • Angaben über Grundstück,
    • Ort der eventuellen Gefahr,
    • Beschreibung des Nestes bzw. Tiere
       

    Es fallen keine Gebühren an.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    im Falle der Notwendigkeit einer Genehmigung i.d.R. 13,50 Euro - abhängig vom Zeitaufwand - (per Rechnung)

    Keine

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    telefonisch sofort bzw. Ortstermine zeitnah

    Tipps zum Umgang mit Hornissen, Wespen, Hummeln, Wildbienen und Ameisen

    Die artengeschützten Hornissen, Wespen, Hummeln, Wildbienen und Ameisen gehören zu den staatenbildenden Insekten und überleben nicht länger als einen Sommer. Sie erfüllen wichtige Funktionen im Naturkreislauf. Hornissen und Wespen regulieren das Artengefüge der Insekten, Hummeln bestäuben mit ihrem langen Rüssel auch Blüten, die Bienen nicht erreichen können, Honigbienen sorgen für eine reiche Ernte im Obstgarten.

    Die meisten Arten sind harmlos und greifen den Menschen nicht an, wenn sie ungestört sind. Nur zwei Wespenarten interessieren sich für süße Getränke oder Speisen.

    Die Nester werden in natürlichen Höhlen (zum Beispiel Spechthöhlen) oder auch in künstlichen Hohlräumen wie Dachböden gebaut. Manchmal werden auch Nist- oder Rolllädenkästen besiedelt. Der Nestbereich (circa 4 Meter um das Nest herum) wird von den Insekten verteidigt, notfalls durch Stechen. Folgende Störungen sollten daher vermieden werden:

    • heftige, schnelle Bewegungen
    • längeres Verstellen der Flugbahn
    • Erschütterungen des Nestes
    • Manipulationen am Nest oder Flugloch
    • direktes Anatmen der Tiere

    Ein Hornissenstich ist für normal empfindliche Menschen nicht gefährlicher als ein Wespenstich. Außerhalb des Nestbereiches sind die Tiere friedlich.

    Tipp: Rat finden Sie vor Ort bei Naturschutzvereinen, Imkern oder der Feuerwehr.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Ein Vor-Ort-Termin wird durchgeführt.

    Die Kosten für die Umsetzung von Hornissen oder die Kosten für die Beseitigung von Wespen müssen vom Grundstückseigentümer bzw. Antragsteller getragen werden.

    Allgemeine Informationen zu Hautflüglern

    Stelle:
    Team Untere Naturschutzbehörde
    Adresse:
    Neustädter Passage 18
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2214674
    Fax:
    +49 345 2214667
    Aufzug vorhanden:
    ja
    Rollstuhlgerecht:
    ja
    Öffnungszeiten:

    Mo: nach Vereinbarung
    Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
    Mi: nach Vereinbarung
    Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr
    Fr: nach Vereinbarung
    Sa: geschlossen
    So: geschlossen

    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Anrede:
    Hr.
    Nachname:
    Hahn
    Position:
    Adresse:
    Neustädter Passage 18
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2214690
    Telefax:
    +49 345 2214667
    E-Mail:

    Anrede:
    Hr.
    Nachname:
    Hirtz
    Position:
    Adresse:
    Neustädter Passage 18
    06122 Halle (Saale)
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    Telefax:
    +49 345 2214667
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