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  • Unterstützung für die Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen beantragen

    Sie benötigen als Arbeitgeber eine Unterstützung, um die Arbeitsplätze schwerbehinderter oder ihnen gleichgestellter Beschäftigter zu erhalten oder neue Arbeits- oder Ausbildungsplätze schaffen zu können?

    Dann haben Sie folgende Möglichkeiten:

    • Sie lassen sich von der zuständigen Stelle beraten.
    • Sie beantragen finanzielle Leistungen.

    Sie können die folgenden Leistungen beantragen:  

    • Ausgleich bei außergewöhnlichen Belastungen für Arbeitgeber, zum Beispiel ein Beschäftigungssicherungszuschuss
    • Behinderungsgerechte Einrichtung oder Ausstattung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen und dem Arbeitsumfeld
    • Investitionen zur Schaffung eines neuen Arbeits- oder Ausbildungsplatzes
    • Prämien zur Einführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM)
    • Prämien und Zuschüsse zu den Kosten der Berufsausbildung
    • sonstige Maßnahmen zur behinderungsgerechten Beschäftigung, wie Qualifizierungsmaßnahmen

    Die zuständige Stelle legt den Förderumfang individuell und abhängig von der benötigten Leistung fest.

    Die tatsächliche Höhe der Förderung ist einzelfallbezogen.

    Die zuständige Stelle nimmt bei Bedarf vorab Kontakt mit Ihnen auf, um Sie zu beraten. Die zuständige Stelle kann Sie anschließend bei der Beantragung unterstützen.

    Wenn Sie bereits wissen, welche Leistung Sie konkret beantragen möchten, können Sie auch ohne vorherige Beratung den Antrag einreichen. 

    • Sie füllen das Antragsformular aus.
    • Sie reichen Ihren Antrag zusammen mit allen notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
    • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
    • Während der Prüfung Ihres Antrages durch die zuständige Stelle können verschiedene weitere Beteiligte mit Rückfragen auf Sie zukommen.
    • Gegebenenfalls sehen sich die verschiedenen Beteiligten Ihr Unternehmen beziehungsweise Ihre Dienststelle vor Ort an.
    • Die Entscheidung über die Bewilligung Ihres Antrages wird Ihnen mit einem schriftlichen Bescheid per Post mitgeteilt.

    • Sie beschäftigen schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Personen.
    • Sie möchten Leistungen für eine schwerbehinderte oder ihr gleichgestellte Person beantragen oder
    • Sie möchten eine Beratung zur Beschäftigung oder Unterstützung von schwerbehinderten oder ihnen gleichgestellten Personen anfragen.

    • Kopie eines aktuellen Nachweises der Beschäftigung, zum Beispiel ein Arbeitsvertrag
    • Kopie des Schwerbehindertenausweises beziehungsweise des Gleichstellungsbescheides

    Je nach Art Ihres Anliegens können weitere Unterlagen notwendig sein. Sie werden im Antragsverfahren entsprechend informiert.

    Es fallen keine Kosten an.

    Sie müssen den Antrag vorab einreichen. Anträge für bereits beschaffte Hilfsmittel oder erbrachte Leistungen können in der Regel nicht anerkannt werden.

    circa 6 - 12 Wochen
    Im Einzelfall kann die Bearbeitung kürzer oder länger dauern. 

    • Widerspruch
      • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid.

    Wenn Ihnen der Schwerbehindertenausweis beziehungsweise der Gleichstellungsbescheid nicht vorliegt, kann auch Ihr Mitarbeiter beziehungsweise Ihre Mitarbeiterin, für die Sie die Leistung beantragen wollen, das Dokument an die zuständige Stelle senden.

    Stelle:
    Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit - Integrationsamt
    Adresse:
    Hansering 15
    06108 Halle (Saale)
    (Bemerkung: Standort Halle)

    Olvenstedter Straße 1-2
    39108 Magdeburg, Landeshauptstadt
    (Bemerkung: Standort Magdeburg)
    Telefon:
    0345 6815-8000
    Aufzug vorhanden:
    ja
    Rollstuhlgerecht:
    ja
    Öffnungszeiten:

    Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
    Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr

    Hinweis: 
    Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.