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  • Unterstützung für die ehrenamtliche Betreuung erhalten

    Manchmal können Erwachsene aufgrund von Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst erledigen. Das Betreuungsgericht kann Sie unter bestimmten Voraussetzungen als rechtliche Betreuerin oder als rechtlichen Betreuer einsetzen.

    Sie unterstützen dann ehrenamtlich die von Ihnen betreute Person zum Beispiel bei:

    • Behördengängen
    • Gesundheitsangelegenheiten
    • Vermögensangelegenheiten
    • Wohn- und Aufenthaltsangelegenheiten

    Sie helfen der betroffenen Person dabei, ihre Angelegenheiten möglichst selbstbestimmt zu erledigen. Ihre Vertretungsmacht nutzen Sie in Absprache mit der von Ihnen betreuten Person nur, wenn es unbedingt erforderlich ist.

    Bei der Wahrnehmung Ihrer Aufgaben werden Sie durch das Betreuungsgericht, die zuständige Betreuungsbehörde oder einen anerkannten Betreuungsverein beraten und unterstützt.

    Sie sind nicht zuständig für die tägliche Pflege.

    Wenn Sie keine familiäre oder persönliche Bindung an die betreute Person haben, müssen Sie sich von einem anerkannten Betreuungsverein oder von der zuständigen Behörde beraten und unterstützen lassen. Dafür schließen Sie eine Vereinbarung ab, die mindestens umfasst:

    • die verpflichtende Teilnahme an einer Einführung in die Betreuung
    • die verpflichtende Teilnahme an regelmäßigen Fortbildungen
    • die Benennung einer festen Ansprechperson in dem Betreuungsverein
    • die Bereitschaft des Betreuungsvereins, Sie zu vertreten, wenn Sie verhindert, krank oder im Urlaub sind

    Wenn Sie eine familiäre oder persönliche Bindung an die betreute Person haben, ist der Abschluss einer solchen Vereinbarung freiwillig.

    In bestimmten Abständen müssen Sie dem Betreuungsgericht über die Tätigkeit für die betreute Person und deren persönliche Situation berichten.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale)

    Für die Beratung wird um Terminvereinbarung im Vorfeld gebeten. 

     

    Es fallen keine Kosten an.

    Es gibt keine Frist.

    Wenn Sie eine ehrenamtliche Betreuung übernehmen, erhalten Sie dafür keine Vergütung. Sie haben aber Anspruch auf eine Aufwandspauschale oder den Ersatz Ihrer konkreten Aufwendungen.

    Stelle:
    Team Betreuungsbehörde
    Adresse:
    Stendaler Straße 7
    06132 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 7726641
    Fax:
    +49 345 7704767
    Parken:
    Behindertenparkplatz: Stendaler Straße vor Hausnummer 7
    Anzahl: 1
    Aufzug vorhanden:
    ja
    Rollstuhlgerecht:
    ja
    Öffnungszeiten:

    Mo: nach Vereinbarung
    Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 17:30 Uhr
    Mi: nach Vereinbarung
    Do: nach Vereinbarung
    Fr: nach Vereinbarung
    Sa: geschlossen
    So: geschlossen

    Anrede:
    Hr.
    Nachname:
    Merz
    Position:
    Adresse:
    Stendaler Straße 7
    06132 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 7726647
    Telefax:
    +49 345 7704767
    E-Mail: