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  • Unterstützung für ehemalige politische Häftlinge beantragen

    Personen, die infolge eines Gewahrsams aus politischen Gründen in der DDR oder in anderen Ostgebieten nach dem Bundesvertriebenengesetz, eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben und deren Hinterbliebenen wird auf Antrag eine Rente und/oder Heil- und Krankenbehandlung nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz gewährt.

    Personen, die nach einer unrechtmäßigen Freiheitsentziehung in der DDR gerichtlich rehabilitiert wurden, erhalten auf Antrag eine Haftentschädigung sowie die Erstattung von Geldstrafen, Kosten und Auslagen.

    Ehemalige politische Häftlinge und deren Hinterbliebene können eine Rente und/oder Heil- und Krankenbehandlung nach dem Häftlingshilfegesetz beantragen.

    Stelle:
    Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen, 2. SED-UnBerG, Integration, Bildung, Ausbildungsförderung
    Adresse:
    Kühnauer Straße 161
    06846 Dessau-Roßlau
    Telefon:
    0340 6506-304
    Fax:
    0340 6506-338
    Aufzug vorhanden:
    ja
    Rollstuhlgerecht:
    ja
    Öffnungszeiten:

    Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
    Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr

    Hinweis: 
    Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

    Stelle:
    Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Soziales Entschädigungsrecht
    Adresse:
    Maxim-Gorki-Straße 7
    06114 Halle (Saale)
    Telefon:
    0345 514-3088
    0391 567-2491
    Fax:
    0345 514-3089
    Öffnungszeiten:

    Dienstag: 9:00 - 12 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr
    Donnerstag: 9:00 - 12 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr

    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.