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  • Vaterschaftsanerkennung beurkunden lassen

    Ist die Mutter bei der Geburt des Kindes verheiratet, ist der Ehemann der Mutter automatisch der rechtliche Vater des Kindes, sofern keine wirksame Anerkennung eines anderen Mannes, der leiblicher Vater ist, vorliegt. Aus der rechtlichen Vaterschaft leitet sich eine Vielzahl von Rechten und Pflichten ab.

    Eine Anerkennung der Vaterschaft ist notwendig, wenn Sie bei der Geburt des Kindes nicht mit der Mutter verheiratet sind.

    Die Mutter und das Kind müssen der Vaterschaftsanerkennung zustimmen, damit sie wirksam wird.

    Ihre Erklärung zur Anerkennung der Vaterschaft müssen Sie öffentlich beurkunden lassen. Das gilt auch für die Zustimmung der Mutter und des Kindes. Die Zustimmung der sorgeberechtigten Mutter beinhaltet die Zustimmung des Kindes, sofern dieses das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

    Die Beurkundung ist insbesondere möglich in folgenden Einrichtungen:

    • Standesamt
    • Jugendamt
    • Notarin/Notar

    Wenn dem Kind (noch) kein anderer Mann als Vater zugeordnet ist, ist es für die Wirksamkeit der Anerkennung nicht von Bedeutung, ob das Kind leiblich vom anerkennenden Mann abstammt. Sind Sie nicht der leibliche Vater des Kindes, kann Ihre durch Anerkennung begründete Vaterschaft jedoch im Wege der Anfechtung beseitigt werden.

    Wenn das Kind bereits einem anderen Mann als Vater zugeordnet ist, sind die Zustimmung dieses Mannes und die leibliche Abstammung des Kindes vom Anerkennenden zusätzliche Voraussetzungen für die Wirksamkeit der Anerkennung. Für die Eintragung der Vaterschaft im Geburtenregister ist dem Standesamt in diesen Fällen das Ergebnis einer genetischen Abstammungsuntersuchung vorzulegen.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale)

    Das Team Beistandschaft ist momentan personell stark unterbesetzt. Wir versuchen, Ihr Anliegen so schnell als möglich zu bearbeiten. Damit uns das gelingt, bitten wir Sie, sich möglichst auf E-Mail-Kontakte zu beschränken und von Sachstandsanfragen abzusehen.

    Termine zur Beurkundung von Vaterschaftsanerkennungen und Sorgeerklärungen erhalten Sie nach Rücksendung des ausgefüllten Fragebogens.

    Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.

    Ihr Team Beistandschaft

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale)
    • Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
    • Geburtsurkunde des Vaters
    • Geburtsurkunde der Mutter
    • Geburtsurkunde des Kindes (sofern bereits beurkundet)
    • Bescheinigung über die Geburt (wenn noch keine Geburtsurkunde erstellt ist)
    • Mutterpass (bei vorgeburtlicher Anerkennung)

    Die Anerkennung unterliegt keiner Frist. Demnach kann eine Anerkennung erklärt werden: 

    • vor der Geburt des Kindes, sobald dieses gezeugt ist (pränatale Anerkennung)
    • nach der Geburt des Kindes (postnatale Anerkennung)
    • nach dem Tod des Kindes (postmortale Anerkennung)

    Stelle:
    Team Beistandschaft
    Adresse:
    Neustädter Passage 18
    06122 Halle (Saale)
    Fax:
    +49 345 2215654
    Parken:
    Behindertenparkplatz: An der Magistrale, Parkplatz vor dem Einkaufszentrum "Haus der Dienste"
    Anzahl: 2
    Öffnungszeiten:

    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Anrede:
    Frau
    Nachname:
    Baldrich
    Position:
    Adresse:
    Neustädter Passage 18
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2215768
    Telefax:
    +49 345 2215654
    E-Mail:

    Anrede:
    Herr
    Nachname:
    Drosihn
    Position:
    Adresse:
    Neustädter Passage 18
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2212242
    Telefax:
    +49 345 2215654
    E-Mail:

    Anrede:
    Herr
    Nachname:
    Gierspeck
    Position:
    Adresse:
    Neustädter Passage 18
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2214931
    Telefax:
    +49 345 2215654
    E-Mail:

    Anrede:
    Frau
    Nachname:
    Kühn
    Position:
    Adresse:
    Neustädter Passage 18
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2215688
    Telefax:
    +49 345 2215654
    E-Mail:

    Nachname:
    N.N.
    Position:
    Adresse:
    Neustädter Passage 18
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2215716
    Telefax:
    +49 345 2215654
    E-Mail:

    Anrede:
    Frau
    Nachname:
    Rulff
    Position:
    Adresse:
    Neustädter Passage 18
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2215716
    E-Mail:

    Anrede:
    Frau
    Nachname:
    Spirra
    Position:
    Adresse:
    Neustädter Passage 18
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2215795
    E-Mail:

    Anrede:
    Frau
    Nachname:
    Stoye
    Position:
    Adresse:
    Neustädter Passage 18
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2214932
    Telefax:
    +49 345 2215654
    E-Mail:

    Anrede:
    Frau
    Nachname:
    Stroh
    Position:
    Telefon:
    +49 345 2215718
    Telefax:
    +49 345 2215654
    E-Mail:

    Anrede:
    Frau
    Nachname:
    Wunderlich
    Position:
    Adresse:
    Neustädter Passage 18
    06122 Halle (Saale)
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    +49 345 2215654
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