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  • Veranstaltung auf öffentlichen Flächen, Genehmigung

    Für die Durchführung von Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum ist eine Erlaubnis einzuholen.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Für Veranstaltungen unter freiem Himmel – auf öffentlichen Straßen, Plätzen, Märkten und Grünanlagen –benötigen Sie die entsprechenden Genehmigungen. Diese Erlaubnis erhalten Sie „aus einer Hand“ und brauchen nicht mit mehreren Stellen und Personen aus der Stadtverwaltung verhandeln.

    Bitte wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt, sobald die Veranstaltung das Territorium mehrerer Landkreise berührt. Ansonsten sind die Landkreise und kreisfreien Städte die zuständigen Genehmigungsbehörden. Bei länderübergreifenden Veranstaltungen ist der Antrag in dem Bundesland einzureichen, in dem die Veranstaltung beginnt.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Bitte reichen Sie den Antrag an die Stadt Halle (Saale) schriftlich, per E-Mail an veranstalterservice@halle.de oder per Fax ein.

    Es ist ein Strecken- und Zeitplan in A 4-Format beizufügen. Der Streckenverlauf sollte möglichst mit schwarzem Stift und Pfeilen gekennzeichnet sein. In Ortsdurchfahrten ist zusätzlich die Angabe der Straßennamen erforderlich, es sei denn die Route folgt dem Hauptstraßenverlauf und ist eindeutig.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Die erforderlichen Unterlagen sind ggf. zu erfragen.

    Nähere Informationen zu den auszufüllenden Formularen sind unter dem Punkt "Zusätzliche Hinweise" zusammengefasst.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Die Gebühren sind zu erfragen.

    Anträge sind spätestens sechs Wochen vor Durchführung beim Landesverwaltungsamt, Referat Verkehr, einzureichen.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Der Antrag ist rechtzeitig, mindestens 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung einzureichen.

    Es ist der Abschluss einer Veranstaltungshaftpflichtversicherung erforderlich. Eine Kopie der Police ist dem Antrag ebenso beizufügen wie der Nachweis einer Haftungsfreistellung.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
    • Das Formular (301-001) ist für Anmeldungen von Veranstaltungen auf öffentlichen Flächen.
    • Die allgemeinen Seiten 1 - 3 müssen immer ausgefüllt werden. Zudem ist immer ein Lageplan (die kommerziell und nicht kommerziell genutzten Flächen sind mit Angabe der Größe in m² einzuzeichnen) und ein Versicherungsnachweis einzureichen.
    • Für Großveranstaltungen (ab 500 Personen) ist ein Veranstaltungskonzept beizufügen.
    • Für Veranstaltungen unter Verwendung von Beschallungstechnik (Musikanlage) ist die Anlage 1 auszufüllen.
    • Anlage 2 ist durch den jeweiligen Gastronomen bzw. Verein zu beantragen, welcher alkoholische Getränke gegen Entgelt zur Veranstaltung ausschenkt. Der Anlage 2 ist ein Gewerberegister- bzw. Vereinsregisterauszug beizufügen.
    • Die Anlage 3 ist nur für Veranstaltungen auf dem Marktplatz {Die Stadt Halle (Saale) kann Strom und Wasser (kein Trinkwasser) zur Verfügung stellen}. Im weiteren Stadtgebiet muss der Veranstalter sich selbst um Strom und Wasser kümmern.
    • Anlage 4 muss ausgefüllt werden, wenn es verkehrsrechtliche Sperrungen (Straßensperrungen, Gehwegsperrungen etc.) zur Veranstaltung geben soll, auch Festumzüge sind mit dieser Anlage zu beantragen. Bei vorgenannten muss der Veranstalter immer einen Verkehrszeichenplan einreichen. Dieser ist durch eine autorisierte Verkehrstechnikfirma zu erstellen.
    • Anlage 5 ist nur zu auszufüllen, wenn es sich um einen Markt nach Gewerbeordnung handelt (hier z. B. Ostermarkt, Salzfest, Lichterfest, Blumenmarkt, Weihnachtsmarkt, Laternenfest, Töpfermarkt, Bauernmarkt). Dieser Anlage ist immer eine Händlerliste mit Name und Anschrift der Händler, angebotenem Sortiment und Standgröße beizufügen.

    Findet die Veranstaltung in zwei oder mehreren Landkreisen oder über die Landesgrenze hinweg statt? Hier geht es zu weiteren Informationen sowie zu Antragformularen des Landes Sachsen-Anhalt. 

    Weitere ähnliche Leistungen:

    Veranstaltungen mit Beschallungstechnik auf nicht öffentlichen Flächen

    Stelle:
    Team Verkehrsorganisation
    Adresse:
    Am Stadion 5
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2211240
    Fax:
    +49 345 2211404
    Parken:
    Behindertenparkplatz: Am Stadion 5 Verwaltungsgebäude Vorder- und Hintereingang
    Anzahl: 4
    Aufzug vorhanden:
    ja
    Rollstuhlgerecht:
    ja
    Öffnungszeiten:

    Mo: nach Vereinbarung
    Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr und nach Vereinbarung
    Mi: nach Vereinbarung
    Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr und nach Vereinbarung
    Fr: nach Vereinbarung
    Sa: geschlossen
    So: geschlossen

    Anrede:
    Frau
    Nachname:
    Hahne
    Position:
    Adresse:
    Am Stadion 5
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2211251
    Telefax:
    +49 345 2211404
    E-Mail:

    Anrede:
    Herr
    Nachname:
    Donath
    Position:
    Adresse:
    Am Stadion 5
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2211247
    Telefax:
    +49 345 2211404
    E-Mail: