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  • Veranstaltung Festsetzung

    Als Veranstaltung werden insbesondere Wochen-, Jahr-, oder Spezialmärkte gesehen.

    Ein Wochenmarkt ist eine Veranstaltung, die 

    • regelmäßig wiederkehrt,
    • zeitlich begrenzt ist,
    • auf der eine Vielzahl von Anbietern zum Beispiel Lebensmittel und rohe Naturerzeugnisse anbieten.

    Ein Spezialmarkt ist

    • regelmäßig in größeren Zeitabständen wiederkehrend,
    • zeitlich begrenzt
    • eine Veranstaltung, bei der bestimmte Waren angeboten werden.

    Jahrmärkte sind

    • regelmäßig in größeren Zeitabständen wiederkehrend,
    • zeitlich begrenzt,
    • Veranstaltungen, bei denen Waren aller Art angeboten werden.

    Wenn Sie als Veranstalter oder Veranstalterin einen Wochen-, Jahr-, oder Spezialmarkt anbieten wollen, können Sie, eine Festsetzung bei der zuständigen Behörde beantragen. Die Festsetzung bewirkt, dass Sie als Veranstalter oder Veranstalterin von einigen gewerblichen Pflichten befreit sind (zum Beispiel Reisegewebekarte, der Einhaltung von Ladenschlusszeiten). Veranstalter sind natürliche und juristische Personen. Städte agieren auch häufig als Veranstalter, vorwiegend bei Wochenmärkten. Findet Ihr Markt im öffentlichen Raum statt, ist eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich. Im Antragsverfahren überprüft die zuständige Behörde Ihre Zuverlässigkeit.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Veranstaltungen, welche den Charakter einer Messe / Ausstellung, eines Großmarktes, Wochenmarktes, Spezial- oder Jahrmarktes, sowie Volksfestes aufweisen, werden auf Antrag des Veranstalters festgesetzt.

    Wenn Sie den Antrag gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob Sie alle Voraussetzungen für die Erteilung der beantragten Festsetzung einer Veranstaltung erfüllen.

    Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erfolgt die Festsetzung.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Der Antrag, mit allen vollständig benötigten Unterlagen, ist mindestens 4 Wochen vor der Veranstaltung einzureichen.

    • persönliche Zuverlässigkeit und die Zuverlässigkeit der mit der Leitung der Veranstaltung beauftragten Personen 
    • Sicherstellung des Schutzes vor Gefahren für Leben und Gesundheit für die Teilnehmenden 
    • Es darf durch die Veranstaltung keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung bestehen.

    • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 0)
    • Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 9)
    • Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes des Ortes, in dem Sie in den letzten 3 Jahren gewohnt oder ein Gewerbe betrieben haben
    • Negativbescheinigung des Insolvenzgerichts derjenigen Amtsgerichte, in deren Bezirk Sie in den letzten 3 Jahren einen Wohnsitz oder eine gewerbliche Niederlassung hatten

    Findet die Veranstaltung im öffentlichen Raum statt:

    • Sondernutzungserlaubnis

    Informationen, die der formlose Antrag enthalten muss:

    • Veranstaltungstermin
    • Ort
    • Öffnungszeiten, z.B. Samstag und Sonntag von 9:00 – 18:00 Uhr
    • Veranstaltungsname, z.B. Frühlingsmarkt
    • Lageplan mit Ständen, Zufahrten aus Vogelperspektive
    • Vorläufige Teilnehmerliste mit Warenangebot der Teilnehmer
    • Blankovertrag der zwischen Veranstalter und Händlern geschlossen wird
    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Folgende Unterlagen sind einzureichen:

    • ausgefülltes Antragsformular
    • Versicherungs- / Haftpflichtnachweis
    • Verzeichnis der anzubietenden Waren bzw. Ausstellungsgegenstände
    • Teilnahmebedingungen
    • Lageplan
    • Aussteller- / Teilnehmerverzeichnis
    • Aktueller Auszug aus dem Gewerbezentralregister
    • aktuelles Führungszeugnis zum Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit des Antragstellers

    Die Gebührenhöhe ist abhängig vom Verwaltungsaufwand.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Je nach Art und Dauer der Veranstaltung zwischen 27,50 EUR und 440,00 EUR

    Sie müssen den Antrag und alle Nachweise rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn einreichen.

    Grundsätzlich darf jeder an einer Messe, Ausstellung oder einem Markt teilnehmen. Als Veranstalter können Sie aber die Veranstaltung auf bestimmte Anbieter- oder Besuchergruppen beschränken oder aus sachlich gerechtfertigten Gründen einzelne Interessenten ausschließen. Die Auswahl unter den Bewerbern muss jedoch nach sachlichen, nachprüfbaren Auswahlkriterien erfolgen. Darunter fallen Kriterien wie Attraktivität, Ausgewogenheit, Vielseitigkeit und Neuartigkeit des vom Bewerber betriebenen Geschäfts.

    Schriftform erforderlich: nein

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Der Antrag kann in schriftlicher oder persönlicher Form erfolgen.

    Stelle:
    Team Gewerbe
    Adresse:
    Neustädter Passage 18
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2211405
    Fax:
    +49 345 2211375
    Aufzug vorhanden:
    ja
    Rollstuhlgerecht:
    ja
    Öffnungszeiten:

    Mo: geschlossen
    Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr
    Mi: geschlossen
    Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
    Fr: geschlossen
    Sa: geschlossen
    So: geschlossen

    Anrede:
    Fr.
    Nachname:
    Laumann
    Position:
    Adresse:
    Neustädter Passage 18
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2211410
    Telefax:
    +49 345 2211375
    E-Mail:

    Anrede:
    Fr.
    Nachname:
    Zenker
    Position:
    Adresse:
    Neustädter Passage 18
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2211411
    Telefax:
    +49 345 2211375
    E-Mail: