Sprengstoffgesetz Bestellung einer verantwortlichen Person anzeigen
Wenn Sie als Inhaberin oder Inhaber eines Betriebes, der den Umgang oder den Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen betreiben darf, verantwortliche Personen nach § 19 Sprengstoffgesetz bestellen, müssen Sie die Bestellung der zuständigen Stelle anzeigen. Das Erlöschen einer Bestellung ist ebenfalls anzuzeigen.
Es fallen keine Gebühren an.
Die Bestellung oder das Erlöschen der Bestellung sind unverzüglich bei der zuständigen Stelle anzuzeigen.
Stelle:
Landesamt für Verbraucherschutz
Adresse:
Freiimfelder Straße 68
06112 Halle (Saale)
Hinweise zur Anreise
06112 Halle (Saale)
Hinweise zur Anreise
(Bemerkung: Der Hauptsitz befindet sich in Halle (Saale). Die Dienstanschriften der einzelnen Standorte entnehmen Sie bitte der Internetseite des Landesamtes für Verbraucherschutz.)
Telefon:
0345 52162200
Fax:
0345 5643439
E-Mail:
Öffentliche Verkehrsmittel:
Haltestelle: Betriebshof Freiimfelder Straße:
Straßenbahn: 10
Parken:
Parkplatz:
Anzahl: k.A. Gebühren: nein
Anzahl: k.A. Gebühren: nein
Aufzug vorhanden:
nein
Rollstuhlgerecht:
nein
Öffnungszeiten:
Montag 07:00 – 16:00 Uhr
Dienstag 07:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch 07:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag 07:00 – 16:00 Uhr
Freitag 07:00 – 15:30 Uhr
Samstag geschlossen
Sonntag geschlossen