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  • Verbindliche Ursprungsauskunft bei nicht präferenziellem Ursprung mit Gewinnung bzw. Herstellung oder Be- und Verarbeitung innerhalb der EU erhalten

    An den Ursprung einer Ware knüpft sich im internationalen Handel unter anderem die Höhe und Art der zu erhebende Zölle, sowie ob weitere Regelungen zu beachten sind, etwa zu Einfuhrmengen oder -verboten. Nicht immer ist der Ursprung eindeutig, zum Beispiel bei einem mehrstufigen Herstellungsprozess.

    Eine verbindliche Ursprungsauskunft unterstützt Sie dabei, den Herstellungsprozess ursprungsrechtlich zu bewerten und gibt Ihnen Rechts- und Kalkulationssicherheit innerhalb der EU. Dabei wird zwischen dem präferenziellen Ursprung, der im Rahmen bestehender Präferenzabkommen zollbegünstigte oder zollfreie Einfuhr ermöglicht, und dem nicht präferenziellen Ursprung unterschieden. Letzterer ist maßgeblich für den Warenverkehr mit Staaten, mit denen die EU kein Präferenzabkommen abgeschlossen hat, und bestimmt dort die Anwendung des regulären Drittlandszollsatzes.

    Die Entscheidung über eine verbindliche Ursprungsauskunft(vUA-Entscheidung)ist sowohl für den Inhaber der Entscheidung als auch die Zollbehörden der Europäischen Union verbindlich. Sie ersetzt jedoch keine Lieferantenerklärungen oder Präferenz- und Ursprungsnachweise, die Sie den jeweiligen Behörden gegebenenfalls vorlegen müssen.

    Hinweis: Wenn Sie lediglich eine unverbindliche Ursprungsauskunft benötigen, können Sie sich an Ihre örtlich zuständige IHK wenden.

    Sie können den Antrag auf Entscheidung über verbindliche Ursprungsauskunft (vUA-Entscheidung) online im Zoll-Portal oder auf Anfrage bei Ihrer örtlichen IHK stellen.

    Vorgehen auf dem Zoll-Portal:

    • Rufen Sie das Zoll-Portal auf.
    • Besitzen Sie dort noch kein Konto, müssen Sie sich auf dem Zoll-Portal registrieren.
    • Für die Dienstleistung benötigen Sie zusätzlich ein ELSTER-Unternehmenskonto. Sie können das ELSTER-Unternehmenskonto bereits bei der Registrierung auswählen, aber auch nachträglich im Zoll-Portal hinzufügen.
    • Für den Antrag benötigen Sie zudem eine gültige EORI-Nummer. Es handelt sich um den Nachfolger der Zollnummer auf EU-Ebene. Die EORI-Nummer können Sie im Zoll-Portal unter der Dienstleistung "EORI-Nr. Verwaltung" beantragen.
    • Melden Sie sich an und wählen die Dienstleistung "Warenursprung und Präferenzen" aus.
    • Wählen Sie anschließend das Formular 0305 "Antrag auf Entscheidung über verbindliche Ursprungsauskunft" (vUA-Entscheidung) aus.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus und senden Sie den Antrag ab.
    • Hilfreiche Unterlagen können Sie direkt im Online-Formular hochladen oder postalisch nachreichen.
    • Muster oder Proben müssen Sie postalisch nachreichen.
    • Den Bearbeitungsstatus Ihres Antrags mit Vorgangsnummer können Sie im Zoll-Portal in der Vorgangsübersicht einsehen.
    • Nach Bearbeitung Ihres Antrags im Zoll-Portal können Sie die Entscheidung zum Formular 0305 digital abrufen.

    Vorgehen bei Ihrer örtlichen IHK:

    Setzen Sie sich mit Ihrem Ansprechpartner im Bereich „International“ in Verbindung. Dort werden Ihnen alle weiteren Schritte erörtert.

    Sie beantragen die verbindliche Ursprungsauskunft im Zusammenhang mit einem tatsächlich vorgesehenen Ein- oder Ausfuhrvorgang.

    • Soweit möglich: Muster oder Proben der Ware
    • Alternativ: Beschreibungen, Kataloge, Fotos oder andere Unterlagen über die Zusammensetzung der Ware und ihre Vormaterialien sowie zur Veranschaulichung des angewandten Herstellungs- beziehungsweise Bearbeitungs- oder Verarbeitungsverfahrens

    Gegebenenfalls kann die IHK Ihnen Ausgaben für Analysen, Warenmuster-Gutachten oder die Rücksendung der Muster oder Proben in Rechnung stellen.

    Gebühr: gebührenfrei

    Die verbindliche Ursprungsauskunft (vUA-Entscheidung) ist in der Regel für einen Zeitraum von 3 Jahren bindend. Fehlende Informationen können Sie innerhalb von 30 Tagen ab Ihrer Mitteilung nachreichen.

    Geltungsdauer: 3 Jahre

    Die Prüfung, ob Ihr Antrag angenommen werden kann, erfolgt in der Regel innerhalb von 30 Tagen ab Eingang. Ihr Antrag wird in der Regel innerhalb von 120 Tagen nach Annahme bearbeitet.

    Bearbeitungsdauer: 1 - 120 Tage

    • Einspruch: Detaillierte Informationen, wie Sie Einspruch einlegen, können Sie der Entscheidung über die verbindliche Ursprungsauskunft entnehmen.
    • Klage vor dem Finanzgericht

    Stelle:
    Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau
    Adresse:
    Franckestraße 5
    06110 Halle (Saale)
    Telefon:
    0345 2126-0