• Serviceportal
  • Terminvergabe
  • Karriereportal
  • Behördennummer
  • Vergütung der in anderen EU-Mitgliedstaaten gezahlten Vorsteuer beantragen

    In Deutschland ansässige und zum Vorsteuerabzug berechtigte Unternehmen erhalten die in einem anderen EU-Mitgliedstaat gezahlte Umsatzsteuer auf Antrag erstattet.

    Der Antrag wird an den Mitgliedstaat der Erstattung weitergeleitet, wenn der Antragsteller im beantragten Vergütungszeitraum

    • für Zwecke der Mehrwertsteuer als Steuerpflichtiger anzusehen ist,
    • nicht die Steuerbefreiung für Kleinunternehmen in Anspruch genommen hat,
    • nicht ausschließlich der landwirtschaftlichen Pauschalbesteuerung unterlegen hat oder
    • nicht nur ausschließlich umsatzsteuerfreie Lieferungen/Dienstleistungen erbracht hat.

    Sie müssen die Vorsteuervergütungsanträge elektronisch im BZStOnline-Portal (BOP) stellen.

    Hinweis:
    Wurde Vorsteuer in Nicht-EU-Mitgliedstaaten gezahlt, muss die Vergütung direkt in diesen Staaten beantragt werden.
     

    Sie müssen die Vorsteuervergütungsanträge im BZStOnline-Portal (BOP) stellen. Dafür benötigen Sie ein Zertifikat für das BZStOnline-Portal (BOP) oder für das ElsterOnline-Portal (EOP).

    Verfahren mittels ElsterOnline-Zertifikat (empfohlen für deutsche Unternehmer und Bevollmächtigte):

    • Loggen Sie sich mit Ihrem ElsterOnline-Zertifikat ein.
    • Füllen Sie das Formular „Antrag auf Umsatzsteuervergütung inländischer Unternehmer im Ausland“ vollständig aus.
      • Hinweis zum Upload der erforderlichen Rechnungsbelege oder Einfuhrdokumente:  speichern Sie diese möglichst lokal in einem separaten Verzeichnis ab. Benennen Sie die Belege anhand der Reihenfolge ihrer Zuordnung im Vergütungsantrag.
    • Laden Sie die Belege direkt vor der Versendung des Antrags im Menüpunkt "Versenden Ihrer Daten" hoch, nachdem Sie Ihren Antrag geprüft haben.
    • Die Datei mit den beigefügten Belegen darf nicht größer als 5 Megabyte (MB) sein.
    • Senden Sie den Antrag elektronisch ab.
    • Nach der dem Versand des Antrags erhalten Sie eine Versandbestätigung in Ihr BOP-Postfach.
    • Ihr Antrag wird vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) geprüft.
    • Nach erfolgreicher Prüfung leitet das BZSt den Antrag an den Mitgliedstaat der Erstattung weiter.
    • Sie erhalten vom Mitgliedstaat der Erstattung eine Mitteilung auf elektronischem Wege, wenn der Antrag eingegangen ist. Ebenso informiert Sie der Mitgliedstaat der Erstattung, ob er Ihrem Antrag stattgibt oder nicht.
    • Lehnt das BZSt die Weiterleitung Ihres Antrags ab, erhalten Sie vom BZSt einen Bescheid per Post.

    Verfahren mittels BOP-Zertifikat:

    • Sie müssen sich zunächst schriftlich für die Nutzung des BOP beim BZSt anmelden.
    • Rufen Sie das Formular zur Anmeldung auf der Internetseite des BZSt auf. Füllen Sie es elektronisch aus, drucken Sie es aus und unterschreiben Sie es.
    • Senden Sie das Formular mit den darin geforderten Nachweisen per Post an das BZSt.
    • Das BZSt übermittelt Ihnen dann per E-Mail die Aktivierungsdaten und per Post den Aktivierungscode für Ihren Zugang.
    • Aktivieren Sie Ihr BOP-Konto mit den Daten. Sie erhalten anschließend ein BOP-Zertifikat. Mit diesem Zertifikat können Sie sich künftig in Ihrem BOP-Konto einloggen.
    • Füllen Sie das Formular „Antrag auf Umsatzsteuervergütung inländischer Unternehmer im Ausland“ im BOP vollständig aus.
      • Hinweis zum Upload der erforderlichen Rechnungsbelege oder Einfuhrdokumente: speichern Sie diese möglichst lokal in einem separaten Verzeichnis ab. Benennen Sie die Belege anhand der Reihenfolge ihrer Zuordnung im Vergütungsantrag.
    • Laden Sie die Belege direkt vor der Versendung des Antrags im Menüpunkt "Versenden Ihrer Daten" hoch, nachdem Sie Ihren Antrag geprüft haben.
    • Die Datei mit den beigefügten Belegen darf nicht größer als 5 MB sein.
    • Senden Sie den Antrag elektronisch ab.
    • Nach dem Versand des Antrags erhalten Sie eine Versandbestätigung in Ihr BOP-Postfach.
    • Ihr Antrag wird vom BZSt geprüft.
    • Nach erfolgreicher Prüfung leitet das BZSt den Antrag an den Mitgliedstaat der Erstattung weiter.
    • Sie erhalten vom Mitgliedstaat der Erstattung eine Mitteilung auf elektronischem Wege, wenn der Antrag eingegangen ist. Ebenso informiert Sie der Mitgliedstaat der Erstattung, ob er Ihrem Antrag stattgibt oder nicht.
    • Lehnt das BZSt die Weiterleitung Ihres Antrags ab, erhalten Sie vom BZSt einen Bescheid per Post.

    Anträge können stellen:

    • in Deutschland ansässige Unternehmen,
    • die im EU-Ausland Vorsteuer (Umsatzsteuer) gezahlt haben

    Weitere Voraussetzungen:

    • die beantragte Vergütung beträgt mindestens EUR 400,00 oder einen entsprechend in Landeswährung umgerechneten Wert oder
    • bei einem Vergütungszeitraum, welcher das Kalenderjahr oder der letzte Zeitraum des Kalenderjahres ist, beträgt die beantragte Vergütung mindestens EUR 50,00
    • Sie sind im BZStOnline-Portal (BOP) oder im ElsterOnline-Portal (EOP) registriert und verfügen über ein gültiges BOP- oder EOP-Zertifikat
       

    Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:

    • alle für den Vergütungsantrag relevanten Rechnungs- und Einfuhrbelege, sofern der Mitgliedstaat der Erstattung dies verlangt

    keine

    Antragsstellung: innerhalb von 9 Monaten nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Umsatzsteuer entstanden ist

    • für die schriftliche Anmeldung zur Nutzung des BZStOnline-Portal: 4 bis 6 Wochen
    • Entscheidung über die Weiterleitung: innerhalb von 15 Tagen
       

    • Einspruch gegen die Ablehnung der Weiterleitung
    • finanzgerichtliche Klage