Vergütung der in anderen EU-Mitgliedstaaten gezahlten Vorsteuer beantragen
In Deutschland ansässige und zum Vorsteuerabzug berechtigte Unternehmen erhalten die in einem anderen EU-Mitgliedstaat gezahlte Umsatzsteuer auf Antrag erstattet.
Der Antrag wird an den Mitgliedstaat der Erstattung weitergeleitet, wenn der Antragsteller im beantragten Vergütungszeitraum
- für Zwecke der Mehrwertsteuer als Steuerpflichtiger anzusehen ist,
- nicht die Steuerbefreiung für Kleinunternehmen in Anspruch genommen hat,
- nicht ausschließlich der landwirtschaftlichen Pauschalbesteuerung unterlegen hat oder
- nicht nur ausschließlich umsatzsteuerfreie Lieferungen/Dienstleistungen erbracht hat.
Sie müssen die Vorsteuervergütungsanträge elektronisch im BZStOnline-Portal (BOP) stellen.
Hinweis:
Wurde Vorsteuer in Nicht-EU-Mitgliedstaaten gezahlt, muss die Vergütung direkt in diesen Staaten beantragt werden.
Sie müssen die Vorsteuervergütungsanträge im BZStOnline-Portal (BOP) stellen. Dafür benötigen Sie ein Zertifikat für das BZStOnline-Portal (BOP) oder für das ElsterOnline-Portal (EOP).
Verfahren mittels ElsterOnline-Zertifikat (empfohlen für deutsche Unternehmer und Bevollmächtigte):
- Loggen Sie sich mit Ihrem ElsterOnline-Zertifikat ein.
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Füllen Sie das Formular „Antrag auf Umsatzsteuervergütung inländischer Unternehmer im Ausland“ vollständig aus.
- Hinweis zum Upload der erforderlichen Rechnungsbelege oder Einfuhrdokumente: speichern Sie diese möglichst lokal in einem separaten Verzeichnis ab. Benennen Sie die Belege anhand der Reihenfolge ihrer Zuordnung im Vergütungsantrag.
- Laden Sie die Belege direkt vor der Versendung des Antrags im Menüpunkt "Versenden Ihrer Daten" hoch, nachdem Sie Ihren Antrag geprüft haben.
- Die Datei mit den beigefügten Belegen darf nicht größer als 5 Megabyte (MB) sein.
- Senden Sie den Antrag elektronisch ab.
- Nach der dem Versand des Antrags erhalten Sie eine Versandbestätigung in Ihr BOP-Postfach.
- Ihr Antrag wird vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) geprüft.
- Nach erfolgreicher Prüfung leitet das BZSt den Antrag an den Mitgliedstaat der Erstattung weiter.
- Sie erhalten vom Mitgliedstaat der Erstattung eine Mitteilung auf elektronischem Wege, wenn der Antrag eingegangen ist. Ebenso informiert Sie der Mitgliedstaat der Erstattung, ob er Ihrem Antrag stattgibt oder nicht.
- Lehnt das BZSt die Weiterleitung Ihres Antrags ab, erhalten Sie vom BZSt einen Bescheid per Post.
Verfahren mittels BOP-Zertifikat:
- Sie müssen sich zunächst schriftlich für die Nutzung des BOP beim BZSt anmelden.
- Rufen Sie das Formular zur Anmeldung auf der Internetseite des BZSt auf. Füllen Sie es elektronisch aus, drucken Sie es aus und unterschreiben Sie es.
- Senden Sie das Formular mit den darin geforderten Nachweisen per Post an das BZSt.
- Das BZSt übermittelt Ihnen dann per E-Mail die Aktivierungsdaten und per Post den Aktivierungscode für Ihren Zugang.
- Aktivieren Sie Ihr BOP-Konto mit den Daten. Sie erhalten anschließend ein BOP-Zertifikat. Mit diesem Zertifikat können Sie sich künftig in Ihrem BOP-Konto einloggen.
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Füllen Sie das Formular „Antrag auf Umsatzsteuervergütung inländischer Unternehmer im Ausland“ im BOP vollständig aus.
- Hinweis zum Upload der erforderlichen Rechnungsbelege oder Einfuhrdokumente: speichern Sie diese möglichst lokal in einem separaten Verzeichnis ab. Benennen Sie die Belege anhand der Reihenfolge ihrer Zuordnung im Vergütungsantrag.
- Laden Sie die Belege direkt vor der Versendung des Antrags im Menüpunkt "Versenden Ihrer Daten" hoch, nachdem Sie Ihren Antrag geprüft haben.
- Die Datei mit den beigefügten Belegen darf nicht größer als 5 MB sein.
- Senden Sie den Antrag elektronisch ab.
- Nach dem Versand des Antrags erhalten Sie eine Versandbestätigung in Ihr BOP-Postfach.
- Ihr Antrag wird vom BZSt geprüft.
- Nach erfolgreicher Prüfung leitet das BZSt den Antrag an den Mitgliedstaat der Erstattung weiter.
- Sie erhalten vom Mitgliedstaat der Erstattung eine Mitteilung auf elektronischem Wege, wenn der Antrag eingegangen ist. Ebenso informiert Sie der Mitgliedstaat der Erstattung, ob er Ihrem Antrag stattgibt oder nicht.
- Lehnt das BZSt die Weiterleitung Ihres Antrags ab, erhalten Sie vom BZSt einen Bescheid per Post.
Anträge können stellen:
- in Deutschland ansässige Unternehmen,
- die im EU-Ausland Vorsteuer (Umsatzsteuer) gezahlt haben
Weitere Voraussetzungen:
- die beantragte Vergütung beträgt mindestens EUR 400,00 oder einen entsprechend in Landeswährung umgerechneten Wert oder
- bei einem Vergütungszeitraum, welcher das Kalenderjahr oder der letzte Zeitraum des Kalenderjahres ist, beträgt die beantragte Vergütung mindestens EUR 50,00
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Sie sind im BZStOnline-Portal (BOP) oder im ElsterOnline-Portal (EOP) registriert und verfügen über ein gültiges BOP- oder EOP-Zertifikat
Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:
- alle für den Vergütungsantrag relevanten Rechnungs- und Einfuhrbelege, sofern der Mitgliedstaat der Erstattung dies verlangt
keine
Antragsstellung: innerhalb von 9 Monaten nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Umsatzsteuer entstanden ist
- für die schriftliche Anmeldung zur Nutzung des BZStOnline-Portal: 4 bis 6 Wochen
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Entscheidung über die Weiterleitung: innerhalb von 15 Tagen
- Einspruch gegen die Ablehnung der Weiterleitung
-
finanzgerichtliche Klage
- Formulare: ja
- Onlineverfahren möglich: ja
- Schriftform erforderlich: nein
-
Persönliches Erscheinen nötig: nein