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  • Verkehrsrechtliche Anordnung für Baustellen und Baumaßnahmen beantragen

    Wenn Sie als Bauunternehmerin oder Bauunternehmer Arbeiten planen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, müssen Sie vor Beginn der Arbeiten bei der zuständigen Behörde verkehrsregelnde Maßnahmen beantragen und abstimmen. Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass der Straßenverkehr nicht gefährdet wird. Dafür erhalten Sie eine verkehrsrechtliche Anordnung.
    In der Anordnung wird festgelegt:

    • wie Sie die Arbeitsstelle absperren und kennzeichnen müssen,
    • wie Sie den Verkehr einschränken, umleiten oder regeln müssen,
    • ob und wie Sie gesperrte Straßen und Umleitungen kennzeichnen müssen.

    Die Anordnung ist verbindlich. Sie sind verpflichtet, die darin festgelegten Maßnahmen einzuhalten und gegebenenfalls Ampelanlagen einzurichten.
     

    • Sie planen ein Bauvorhaben, das den Straßenverkehr beeinflusst.

    • Verkehrszeichenplan

    Sie müssen die Anordnung einholen, bevor Sie mit den Bauarbeiten beginnen.

    Stelle:
    Team Sperrungen
    Adresse:
    Am Stadion 5
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2211259
    Fax:
    +49 345 2211242
    Parken:
    Behindertenparkplatz: Am Stadion 5, am Vorder- und Hintereingang
    Anzahl: 4
    Parkplatz: tlw. mit Parkscheibe
    Anzahl: k.A.
    Aufzug vorhanden:
    ja
    Rollstuhlgerecht:
    ja
    Öffnungszeiten:

    Mo - Fr: nach Vereinbarung
    Sa: geschlossen
    So: geschlossen