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  • Verkehrszeichen aufstellen

    Verkehrszeichen (kurz VZ) und Verkehrseinrichtungen dienen der Verkehrsregelung. Sie werden behördlich angeordnet und sind vom Verkehrsteilnehmer eigenverantwortlich zu beachten.

    Zu den Verkehrszeichen zählen

    • Verkehrsschilder,
    • Straßenmarkierungen,
    • lichttechnische Anzeigen,
    • Zeichen von Verkehrsposten.

    Verkehrseinrichtungen sind

    • Schranken,
    • Sperrpfosten,
    • Parkuhren,
    • Parkscheinautomaten,
    • Geländer,
    • Absperrgeräte,
    • Leiteinrichtungen
    • Blinklicht- und Lichtzeichenanlagen ("Ampeln").

    Jede Aufstellung, Änderung oder Entfernung von Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen bedarf einer verkehrsbehördlichen Anordnung durch die zuständige Stelle.
     

    Keine.

    Sie können den Antrag formlos einreichen. Sie müssen eine ausführliche Begründung hinzufügen.