verkürzte Prüfung als Steuerberater beantragen
Bestimmte Personen können eine Verkürzung der Steuerberaterprüfung beantragen.
- Sie stellen den Antrag auf verkürzte Prüfung zusammen mit dem Antrag auf Zulassung zur Prüfung.
- Die Steuerberaterkammer prüft, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen und entscheidet durch einen schriftlichen Bescheid über Ihren Antrag.
Als Wirtschaftsprüfer oder -prüferin, vereidigte Buchprüfer oder -prüferin sowie Bewerber und Bewerberinnen haben Sie die Möglichkeit eine verkürzte Steuerberaterprüfung zu beantragen.
- Antrag auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung mit allen vorzulegenden Unterlagen
- Lebenslauf
- Passbild (nicht älter als ein Jahr)
- Prüfungszeugnisse
- Tätigkeitsnachweise
- Bescheinigung der Wirtschaftsprüferkammer, dass Sie Wirtschaftsprüfer oder vereidigter Buchprüfer sind oder ein Nachweis über die entsprechende bestandene Prüfung
Für die Bearbeitung des Antrags auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung ist –auch bei wiederholter Antragstellung – eine Gebühr von 200,00 EUR an die Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt zu entrichten. Die Gebühr für das Prüfungsverfahren beträgt 1.100,00EUR.
spätestens am 30. April des betreffenden Prüfungsjahres
Bei Versagung der Zulassung ist die Klage vor dem Finanzgericht zulässig.
Stelle:
Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt
Adresse:
Zum Domfelsen 4
39104 Magdeburg, Landeshauptstadt
39104 Magdeburg, Landeshauptstadt
Telefon:
0391 61162-0
E-Mail: