Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung der Berufsqualifikation aufgrund einer Absprache der Bundesagentur für Arbeit beantragen
Sie haben eine Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung Ihrer ausländischen Berufsqualifikation und sind aufgrund einer Absprache der Bundesagentur für Arbeit mit der Arbeitsverwaltung Ihres Herkunftslandes in eine Beschäftigung vermittelt worden.
Wenn die Anerkennung noch nicht abgeschlossen ist, können Sie die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Dafür müssen Sie dieselben Voraussetzungen erfüllen, wie bei der erstmaligen Antragstellung, Dazu gehört auch, dass Ihr Lebensunterhalt während der Verlängerung gesichert ist. Ebenso muss die Bundesagentur für Arbeit der Beschäftigung zustimmen. Sie wird dieser nur dann zustimmen, wenn sie das Anerkennungsverfahren bei der zuständigen Stelle betreiben.
Wird Ihre Aufenthaltserlaubnis verlängert, ist sie erneut befristet. Die Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung der Berufsqualifikation aufgrund einer Absprache der Bundesagentur für Arbeit wird jeweils um 1 Jahr bis zu einer Höchstdauer von 3 Jahren verlängert.
Auch mit der verlängerten Aufenthaltserlaubnis dürfen Sie nebenbei bis zu 20 Stunden in der Woche arbeiten
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale)
Für die Beratung/Beantragung können Sie einen Termin, telefonisch über die Telefonnummern 115 (ohne Vorwahl innerhalb des Stadtgebietes Halle (Saale)) und 0345-2210 oder per E-Mail über auslaenderbehoerde@halle.de vereinbaren.
Zur Antragstellung ist eine persönliche Vorsprache in der Ausländerbehörde jedoch nicht mehr erforderlich. Die notwendigen Formulare und Unterlagen reichen Sie zusammen mit dem Formblattantrag (siehe unter: Formulare) rechtzeitig vor Ablauf Ihres Aufenthaltstitels per Post an
Stadt Halle (Saale)
Abteilung Einreise und Aufenthalt
Marktplatz 1
06100 Halle (Saale)
oder per E-Mail an auslaenderbehoerde@halle.de ein.
Um einen nahtlosen Übergang zu gewährleisten sollte der Antrag ca. drei Monate vor Ablauf des Aufenthaltstitels gestellt werden.
Kann Ihrem Antrag stattgegeben werden, erhalten Sie von uns einen Termin zur Aufnahme der biometrischen Daten. Zu diesem Termin bringen Sie bitte Ihren Nationalpass, ein aktuelles biometrisches Foto, Originalunterlagen und die fällige Bearbeitungsgebühr mit.
Die Aufenthaltserlaubnis wird als elektronischer Aufenthaltstitel erteilt. Dieser wird von der Bundesdruckerei produziert. Hier ist mit zusätzlichen Wartezeiten von 6 bis 8 Wochen zu rechnen. Sie erhalten einen Termin zur Abholung.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale)
Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen zusammen mit einem vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Formblattantrag ein. Zu eingereichten Kopien (auch PDF) sind die Originale zum Vorsprachetermin vorzulegen.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung möglich.
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation für einen weiteren Aufenthalt von bis zu 3 Monaten.
Gebühr: EUR 96,00
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation für einen weiteren Aufenthalt von mehr als 3 Monaten.
Gebühr: EUR 93,00
Sie sollten die Aufenthaltserlaubnis spätestens 8 Wochen vor Ablauf Ihrer noch gültigen Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Antragsfrist: 8 Wochen
Widerspruchsfrist: 1 Monat
- Widerspruch gegen die Entscheidung der Ausländerbehörde innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe
- Klage vor dem im Widerspruchsbescheid genannten Gericht, wenn dem Widerspruch nicht entsprochen wird
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
06122 Halle (Saale)
Anzahl: 4
Am Stadion 6, Kulturtreff
- Montag, 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr:
(Team Infothek / Team Asyl und humanitärer Aufenthalt / Team Arbeitsmarkt und Ausbildung - jeweils ohne Termin; Team Duldung und Dokumentenausgabe mit Termin) - Dienstag, 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr:
(Team Infothek / Team Asyl und humanitärer Aufenthalt / Team Arbeitsmarkt und Ausbildung - jeweils ohne Termin; Team Duldung und Dokumentenausgabe mit Termin) - Mittwoch, 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
(ausschließlich Dokumentenausgabe mit Termin) - Donnerstag, 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
(Team Infothek / Team Asyl und humanitärer Aufenthalt / Team Arbeitsmarkt und Ausbildung - jeweils ohne Termin; Team Duldung und Dokumentenausgabe mit Termin)
Am Stadion 5
Individuelle Terminvorsprachen finden auch weiterhin in den Räumlichkeiten der Ausländerbehörde, Am Stadion 5, 06122 Halle (Saale) statt. Achten Sie bitte auf die Angaben in Ihrer Terminvereinbarung.
Die Vorsprache im Team Duldung sowie in der Dokumentenausgabe ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Antrag auf Bonitätsprüfung und Ausgabe einer Verpflichtungserklärung für visapflichtige Ausländer
Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis
Datenschutzhinweis Aufenthaltsgestattung
Datenschutzhinweis Aufenthaltstitel
Datenschutzhinweis Freizügigkeitsbescheinigung
Datenschutzhinweis Freizügigkeitsgesetz
Datenschutzhinweis Reiseausweise
Datenschutzhinweis Umverteilungen
Datenschutzhinweis Visaangelegenheiten
Hinweisblatt – Verpflichtungserklärung für Aufenthalte bis 90 Tage gültig bis 30. Juni 2026