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  • Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Studienvorbereitung und zum Studium beantragen

    Die Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums ist ein befristeter Aufenthaltstitel. Sie können die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis beantragen, wenn Sie den Studienabschluss noch nicht erreicht haben, diesen aber noch in einem angemessenen Zeitraum erreichen können. Für die Aufenthaltsdauer gilt ein Aufenthalt von zehn Jahren in der Regel als Obergrenze.

    Bei der Entscheidung über die Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums kann die Ausländerbehörde in Fragen der Studienvoraussetzungen, des Studienverlaufs, des Studienabschlusses und sonstiger akademischer Belange Stellungnahmen der Hochschule oder sonstiger zur Aus- oder Weiterbildung zugelassenen Einrichtungen einholen und berücksichtigen.

    Für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums gelten dieselben Voraussetzungen wie für die Erteilung. Insbesondere soll Ihr Lebensunterhalt für die Dauer des Studiums gesichert sein.

    Im Falle der Verlängerung wird Ihre Aufenthaltserlaubnis erneut befristet. Die Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums wird mindestens um ein Jahr und in der Regel um zwei Jahre oder um die verbleibende Dauer des Studiums verlängert.

    Bei Teilnahme an einem unions- oder multilateralen Programm mit Mobilitätsmaßnahmen (z. B. ERASMUS+-Programm der Europäischen Union) oder wenn für den Ausländer eine Vereinbarung zwischen zwei oder mehr Hochschuleinrichtungen gilt, wird die Aufenthaltserlaubnis um mindestens zwei Jahre verlängert. Dauert das Studium weniger als zwei Jahre, wird sie um seine Dauer verlängert.

    Die Aufenthaltserlaubnis kann in der Regel nicht verlängert werden, wenn dies bei der Erteilung oder der zuletzt erfolgten Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bereits ausgeschlossen wurde.

    Die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis ist bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Ausländerbehörde zu beantragen.

    • Je nach Ausländerbehörde und Anliegen kann eine Beantragung über das Internet möglich sein. Informieren Sie sich, ob Ihre Ausländerbehörde die elektronische Beantragung der Aufenthaltserlaubnis anbietet.
    • Ist die Antragsstellung nur persönlich möglich, vereinbaren Sie mit der Ausländerbehörde einen Vorsprachetermin.
    • Während des Termins werden Ihr Antrag entgegengenommen und Ihre Nachweise geprüft (bringen Sie diese bitte zum Termin mit). Für die Ausstellung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) werden Ihre Fingerabdrücke genommen.
    • Für den Fall einer elektronischen Antragsstellung wird sich die Ausländerbehörde nach Eingang Ihres Online-Antrags mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Gesprächstermin in der Ausländerbehörde zu vereinbaren. Während des Termins werden Ihre Nachweise geprüft (bringen Sie diese bitte zum Termin mit) und Ihre Fingerabdrücke für die Ausstellung der eAT- Karte genommen.
    • Wenn Ihrem Antrag entsprochen wird, veranlasst die Ausländerbehörde die Herstellung der eAT- Karte.
    • Nach etwa sechs bis acht Wochen können Sie die eAT- Karte bei der Ausländerbehörde abholen.

    Für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis fallen Gebühren an. Der Zeitpunkt sowie die Form der Bezahlung variieren je nach Behörde

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Für die Beratung/Beantragung können Sie einen Termin, telefonisch über die Telefonnummern 115 (ohne Vorwahl innerhalb des Stadtgebietes Halle (Saale)) und 0345-2210 oder per E-Mail über auslaenderbehoerde@halle.de vereinbaren. 

    Zur Antragstellung ist eine persönliche Vorsprache in der Ausländerbehörde jedoch nicht mehr erforderlich. Die notwendigen Formulare und Unterlagen reichen Sie zusammen mit dem Formblattantrag (siehe unter: Formulare) rechtzeitig vor Ablauf Ihres Aufenthaltstitels per Post an 

    Stadt Halle (Saale) 
    Abteilung Einreise und Aufenthalt 
    Marktplatz 1 
    06100 Halle (Saale)
    oder per E-Mail an auslaenderbehoerde@halle.de ein.

    Um einen nahtlosen Übergang zu gewährleisten sollte der Antrag ca. drei Monate vor Ablauf des Aufenthaltstitels gestellt werden. 

    Kann Ihrem Antrag stattgegeben werden, erhalten Sie von uns einen Termin zur Aufnahme der biometrischen Daten. Zu diesem Termin bringen Sie bitte Ihren Nationalpass, ein aktuelles biometrisches Foto, Originalunterlagen und die fällige Bearbeitungsgebühr mit.

    Die Aufenthaltserlaubnis wird als elektronischer Aufenthaltstitel erteilt. Dieser wird von der Bundesdruckerei produziert. Hier ist mit zusätzlichen Wartezeiten von 6 bis 8 Wochen zu rechnen. Sie erhalten einen Termin zur Abholung.

    • Sie besitzen einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz sowie die gültige Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums nach § 16b Absatz 1 Aufenthaltsgesetz.
    • Die Geltungsdauer Ihrer Aufenthaltserlaubnis wird in naher Zukunft ablaufen.
    • Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.
    • Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland
    • Sie haben den Studienabschluss noch nicht erreicht und können nachweisen, dass Sie diesen in einem angemessenen Zeitraum erreichen können.
    • Ihr Lebensunterhalt ist für die gesamte Dauer des Studiums gesichert.

    • Pass oder Passersatz
    • Aktuelles biometrisches Foto
    • Bestehender Aufenthaltstitel
    • Nachweise zum Lebensunterhalt (z.B. Sperrkonto bei einer deutschen Bank, Stipendienbescheinigung oder Verpflichtungserklärung)
    • Nachweis über Ihre Krankenversicherung
    • Ggfls. Nachweise über erbrachte Leistungen im Studium
    • Mietvertrag
    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen zusammen mit einem vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Formblattantrag ein. Zu eingereichten Kopien (auch PDF)  sind die Originale zum Vorsprachetermin vorzulegen.

    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums

    • für einen weiteren Aufenthalt von bis zu drei Monaten: EUR 96
    • für einen weiteren Aufenthalt von mehr als drei Monaten: EUR 93

    Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung in Betracht kommen

    • Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis: spätestens acht Wochen vor Ablauf Ihrer noch gültigen Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums
    • Widerspruchsfrist: 1 Monat

    etwa sechs bis acht Wochen

    • Formulare: behördenspezifische Formulare erhalten Sie bei Ihrer Ausländerbehörde, ggf. werden diese auch online angeboten.
    • Onlineverfahren vereinzelt möglich
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen erforderlich: ja

    Stelle:
    Fachbereich Einreise und Aufenthalt (Ausländerbehörde)
    Adresse:
    Am Stadion 5
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    115
    Öffnungszeiten:

    Am Stadion 6, Kulturtreff

    • Montag, 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr:
      (Team Infothek, Team Duldung, Team Asyl und humanitärer Aufenthalt jeweils ohne Termin, Dokumentenausgabe mit Termin)
    • Dienstag, 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr:
      (Team Infothek, Team Asyl und humanitärer Aufenthalt ohne Termin, Dokumentenausgabe mit Termin)
       
    • Mittwoch, 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr 
      (ausschließlich Dokumentausgabe mit Termin)
    • Donnerstag, 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
      (Team Infothek, Team Duldung, Team Asyl und humanitärer Aufenthalt jeweils ohne Termin, Dokumentenausgabe mit Termin)
    • Freitag, 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr 
      (ausschließlich Dokumentenausgabe mit Termin)


    Am Stadion 5

    Individuelle Terminvorsprachen finden auch weiterhin in den Räumlichkeiten der Ausländerbehörde Am Stadion 5 statt. Achten Sie bitte auf die Angaben in Ihrer Terminvereinbarung.
     

    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.