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  • Verlängerung der EU-Gemeinschaftslizenz für Kraftomnibusse im Gelegenheitsverkehr beantragen

    Wenn Sie für den grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr innerhalb der Europäischen Union (EU) eine EU-Gemeinschaftslizenz haben, müssen Sie diese spätestens nach 10 Jahren verlängern lassen. Dabei weisen Sie nach, dass Sie immer noch die entsprechenden Bedingungen erfüllen.

    Zum Gelegenheitsverkehr gehören:

    • Ausflugsfahrten 
    • Ferienreisen
    • Fahrten mit Mietbussen

    Die Fahrt ist mit Kraftfahrzeugen durchzuführen, die nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Beförderung von mehr als 9 Personen einschließlich Fahrerin oder Fahrer geeignet und bestimmt sind.

    • Sie verfügen über eine Genehmigung für Personenbeförderungen mit Bussen in Deutschland.
    • Sie erfüllen alle Rechtsvorschriften über Busse sowie Fahrerinnen und Fahrer, zum Beispiel:
      • Geschwindigkeitsbegrenzer
      • Einhaltung der zulässigen Abmessungen
      • Einhaltung des zulässigen Gewichts
      • Qualifikation der Fahrerinnen und Fahrer
      • Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten

    Die Höhe der Kosten hängt von der Dauer der Genehmigung und der Anzahl der Fahrzeuge ab.

    Gebühr: EUR 100,00 - 1.456

    https://www.gesetze-im-internet.de/pbefgkostv/BJNR216800001.html

    Sie können die EU-Gemeinschaftslizenz für jeweils bis zu 10 Jahre verlängern.

    Geltungsdauer: 10 Jahre

    Die zuständige Behörde entscheidet binnen 4 Monaten über Ihren Antrag.

    Bearbeitungsdauer: 4 Monate

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.