Verlängerung der EU-Gemeinschaftslizenz für Kraftomnibusse im Gelegenheitsverkehr beantragen
Wenn Sie für den grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr innerhalb der Europäischen Union (EU) eine EU-Gemeinschaftslizenz haben, müssen Sie diese spätestens nach 10 Jahren verlängern lassen. Dabei weisen Sie nach, dass Sie immer noch die entsprechenden Bedingungen erfüllen.
Zum Gelegenheitsverkehr gehören:
- Ausflugsfahrten
- Ferienreisen
- Fahrten mit Mietbussen
Die Fahrt ist mit Kraftfahrzeugen durchzuführen, die nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Beförderung von mehr als 9 Personen einschließlich Fahrerin oder Fahrer geeignet und bestimmt sind.
- Sie verfügen über eine Genehmigung für Personenbeförderungen mit Bussen in Deutschland.
- Sie erfüllen alle Rechtsvorschriften über Busse sowie Fahrerinnen und Fahrer, zum Beispiel:
- Geschwindigkeitsbegrenzer
- Einhaltung der zulässigen Abmessungen
- Einhaltung des zulässigen Gewichts
- Qualifikation der Fahrerinnen und Fahrer
- Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten
Die Höhe der Kosten hängt von der Dauer der Genehmigung und der Anzahl der Fahrzeuge ab.
Gebühr: EUR 100,00 - 1.456
https://www.gesetze-im-internet.de/pbefgkostv/BJNR216800001.html
Sie können die EU-Gemeinschaftslizenz für jeweils bis zu 10 Jahre verlängern.
Geltungsdauer: 10 Jahre
Die zuständige Behörde entscheidet binnen 4 Monaten über Ihren Antrag.
Bearbeitungsdauer: 4 Monate
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.