Verlängerung des Bewohnerparkausweises beantragen
Ihren Anwohnerparkausweis können Sie auf Antrag verlängern lassen.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
Bewohner in diesem Sinne sind Personen, die in diesen Zonen meldebehördlich registriert sind und dort tatsächlich wohnen (Hauptwohnung). Jeder Bewohner (m/w/d) erhält einen Bewohnerparkausweis für ein auf ihn als Halter (m/w/d) zugelassenes oder nachweislich von ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug.
Gehen Sie am besten persönlich bei der zuständigen Stelle vorbei und legen Sie die Unterlagen dort vor.
In einigen Städten und Gemeinden können Sie den Bewohnerparkausweis auch schriftlich oder elektronisch verlängern lassen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung, welche Unterlagen Sie in diesem Fall übersenden müssen.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
Ihren Antrag auf Ersterteilung, Verlängerung oder Ersatzausstellung eines Bewohnerparkausweises können Sie in Halle (Saale) online, persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person in beiden Bürgerservicestellen (Marktplatz und Am Stadion 6) stellen bzw. stellen lassen.
Die Nutzerführung für die Beantragung per Online-Verfahren ist einfach und intuitiv; weitere nützliche Informationen zur Online-Beantragung erhalten Sie über die Hinweisefelder direkt im Antrag zum Bewohnerparkausweis.
Bitte beachten Sie, dass die Antragstellung in folgenden Fällen nur vor Ort und persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person erfolgen kann, da eine besondere Prüfung der Sachverhalte unter Ihrer Mitwirkung erfoderlich ist:
- Fahrzeug hat kein deutsches Kennzeichen
- Änderng Ihrer Anschrift nach Umzug innerhalb von Halle (Saale)
- Änderung des Kennzeichens
- Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich
- es ist kein Privatstellplatz vorhanden
- das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft
- bisherige Anwohnerparkausweis
- aktueller Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung II (alt: Fahrzeugbrief)
- Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist
-
bei Beantragung durch einen Vertreter
- Vollmacht
Es können ggf. weitere Unterlagen erforderlich sein.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
Erstbeantragung (Ersterteilung)
- Antrag aud Erteilung eines Bewohnerparkausweises (vom Antragsteller auszufüllen)
- Personalausweis
- Fahrzeugschein
- Führerschein
- Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller nicht Fahrzeughalter ist
Verlängerung
- siehe Erstbeantragung
Der bisherige Bewohnerparkausweis muss nicht abgegeben werden
Ersatz
- siehe Erstbeantragung
- Anmerkung: Eine erneute Einreichung der Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller nicht Fahrzeughalter ist, ist nicht erforderlich.
Kennzeichenwechsel oder Änderung des Bewohnerparkgebietes auf dem Bewohnerparkausweis
- siehe Erstbeantragung
Der bisherige Bewohnerparkausweis muss abgegeben werden.
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
- 30,70 EUR
- 10,20 EUR für die Ersatzausstellung
- 10,20 EUR für Kennzeichenwechsel oder Änderung des Bewohnerparkgebietes auf dem Bewohnerparkausweis (keine Online-Beantragung möglich!)
- zuzüglich 0,30 EUR Auslagen
- zuzüglich 2,50 EUR (Porto) für die postalische Übersendung (Zustellung des Bewohnerparkausweises erfolgt per Einwurfeinschreiben) - wird nur bei Online-Beantragung fällig
Bei der Beantragung über das Internet erfolgt die Begleichung der Gebühr ausschließlich online und die Zusendung des Bewohnerparkausweises per Post.
Sie können folgende Bezahlmethoden wählen:
- Giropay
- Kreditkarte
- EC-Lastschrift
Bei der persönlichen Beantragung sind die Gebühren in bar oder per EC-Karte an den Kassenautomaten in den Bürgerservicestellen zu begleichen.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
- Der Bewohnerparkausweis ist max. 12 Monate ab dem Tag der Ausstellung gültig.
- Bei jedem Wegzug aus einem der Bewohnergebiete bitten wir Sie, den Bewohnerparkausweis mit einem entsprechenden Hinweis an den Fachbereich Einwohnerwesen, Marktplatz 1, 06100 Halle (Saale) zu schicken oder persönlich in einer der oben genannten Bürgerservicestellen abzugeben.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
Erstbeantragung (Ersterteilung)
Der Bewohnerparkausweis wird bei Vorlage aller Voraussetzungen sofort erteilt.
Verlängerung
Der Antrag auf Verlängerung ist frühestens 4 Wochen vor Ablauf der Gültigkeit des alten Bewohnerparkausweises zu stellen. Sollte dieser bereits mehr als 3 Monate abgelaufen sein, ist eine erneute Erstbeantragung möglich.
Die Gültigkeit des neuen Bewohnerparkausweises schließt sich unmittelbar an das Ablaufdatum des bisherigen Ausweises an, bei Antragstellungen nach Ablauf des Ausweises beginnt die Gültigkeit ab dem Ausstellungsdatum.
Ersatzbeantragung
Der Ersatz wird bei Vorlage aller Voraussetzungen sofort erteilt. Die Gültigkeit des ersetzten Bewohnerparkausweises ändert sich nicht und das Ablaufdatum bleibt unverändert.
Sonderfall: Kennzeichenwechsel oder Änderung des Bewohnerparkgebietes auf dem Bewohnerparkausweis
Der neue Bewohnerparkausweis wird bei Vorlage aller Voraussetzungen sofort erteilt.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
- Gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StVO können nur in begründeten Einzelfällen mehrere Kennzeichen (max. zwei) in den Bewohnerparkausweis eingetragen werden. Ist der Bewohner Mitglied einer Car-Sharing-Organisation, wird deren Name im Kennzeichenfeld eingetragen. Hierfür müssen bei der Antragstellung sowie bei der Verlängerung aktuelle Nachweise (z. B. Vertrag, Bescheinigung) erbracht werden.
- Für Lkw, große Transporter und ähnliche Fahrzeuge werden keine Bewohnerparkausweise ausgestellt.
- Fahrzeuganhänger können nur im Zusammenhang mit einem Fahrzeug auf einem Bewohnerparkausweis eingetragen werden.
- Ein besonderer Besucherparkausweis wird nicht ausgestellt.
06122 Halle (Saale)
- Mo: 09:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)
- Di: 09:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)
- Mi: 09:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)
- Do: 09:00 - 15:00 Uhr (nur mit Termin)
- Fr: 09:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)
- Sa: geschlossen
- So: geschlossen
06108 Halle (Saale)
Mo: 08:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin)
Di: 08:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin)
Mi: 09:00 - 15:00 Uhr (nur mit Termin)
Do: 08:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)
Fr: 09:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)
Sa: 09:00 - 12:00 Uhr (jeden 1. und 3. Samstag) (nur mit Termin)
So: geschlossen