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  • Verlängerung des Vorbescheids beantragen

    Wenn Ihnen zu Ihrem Bauvorhaben ein gültiger Vorbescheid vorliegt, können Sie eine Verlängerung des Vorbescheides beantragen. Die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde kann den Vorbescheid um maximal ein Jahr verlängern.

    Einen Antrag auf Verlängerung des Vorbescheides stellen Sie im Online-Verfahren oder schriftlich.

    Bei schriftlicher Antragstellung gehen Sie wie folgt vor:

    Stellen Sie den Antrag und geben Sie darin an, auf welchen Vorbescheid sich Ihr Antrag auf Verlängerung bezieht.

    Reichen Sie den Antrag bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.

    Gegebenenfalls fordert die untere Bauaufsichtsbehörde Sie zu einer Gebühren-Vorauszahlung auf.

    Leisten Sie die Vorauszahlung.

    Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag und beteiligt die Gemeinde und zuständigen Stellen.

    Sie erhalten dann die Verlängerung des Vorbescheids sowie einen Gebührenbescheid.

    Zahlen Sie die Gebühren.

    • gültiger Vorbescheid (Vorbescheid gilt 3 Jahre)
    • Einhaltung der Verlängerungsfrist von 3 Jahren seit Ausstellung des Vorbescheides
    • die rechtlichen Voraussetzungen haben sich zwischenzeitlich nicht geändert

    Vorbescheid (per Onlineservice oder öffentlich bekannt gemachte Vordrucke)

    Die Kosten hängen von folgenden Faktoren ab: - Aufwand für die Prüfung des Vorbescheides - Erwartete Kosten der Bauausführung

    Gebühr: EUR 50,00 - 1.875

    https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-BauGebVST2006V6Anlage1

    • Antrag auf Verlängerung während der Laufzeit des Vorbescheides. Diese beträgt 3 Jahre.
    • Verlängerung des Vorbescheides um bis zu 1 Jahr möglich.

    Widerspruch

    Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Nein

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Online-Dienste vorhanden: Ja