Verlängerung des Waffenscheins für Bewachungsunternehmen und ihr Bewachungspersonal beantragen
Wenn Sie ein Bewachungsunternehmen haben, benötigen Sie einen Waffenschein und eine Waffenbesitzkarte. Damit dürfen Sie erlaubnispflichtige Schusswaffen zur Begleitung oder Durchführung von Bewachungstätigkeiten führen.
Dazu zählen:
- Personen- oder Objektschutz
- Geld- und Werttransporte
Einen vorhandenen Waffenschein können Sie vor Ablauf der Geltungsdauer verlängern. Dies ist zweimal für bis zu 3 Jahre möglich.
Mitarbeitende, die auf dienstliche Weisung tätig werden, benötigen nur einen Waffenschein für das Bewachungsgewerbe, keine Waffenbesitzkarte.
Sind Sie angestellte Person im Bewachungsgewerbe, wird der ausgestellte Waffenschein an die verantwortliche Person Ihres Arbeitgebers ausgehändigt.
- Sie sind mindestens 18 Jahre alt.
- Sie sind zuverlässig im Sinne des Waffengesetzes.
- Sie sind persönlich geeignet im Sinne des Waffengesetzes.
- Sie haben die erforderliche Sachkunde gemäß Waffengesetz.
- Sie können das waffenrechtliche Bedürfnis nachweisen.
- Ihr aktueller Waffenschein ist noch nicht abgelaufen.
- Personalausweis oder Reisepass (Kopie oder Foto)
- behördlicher Sachkundenachweis oder Nachweis eines behördlich zugelassenen gewerblichen Sachkundelehrgangsträgers
- Der Sachkundenachweis muss den aktuellen Anforderungen entsprechen. Dies ist bei Sachkundeprüfungen der Fall, die nach dem 01.04.2003 abgelegt wurden.
- Bedürfnisnachweis: Bewachungsaufträge oder -angebote, aus denen Art und Umfang der Bewachungstätigkeit sowie die zu schützenden Personen, Objekte oder Werte explizit hervorgehen
- Nachweis über eine Haftpflichtversicherung in Höhe von 1.000.000 Euro, pauschal für Personen- und Sachschäden
- Nachweis über die sichere Aufbewahrung der Schusswaffen und der Munition
- Angaben zu den in den Waffenschein einzutragenden Waffen (sofern bereits bekannt)
Für Antragstellende, die im Bewachungsgewerbe angestellt sind:
- Bescheinigung des Arbeitgebers:
- über ein aktuelles Arbeitsverhältnis und die Verwendung in einer Tätigkeit, bei der das Führen einer Waffe erforderlich ist
- mit Angabe zum Umfang (Vollzeit oder Teilzeit) und, ob das Arbeitsverhältnis befristet oder unbefristet ist
- mit Angabe, welche Art von Bewachungstätigkeit ausgeübt werden soll (Geldtransport, Werttransport, Objektschutz, Personenschutz)
- mit Angaben, welche Waffe(n) geführt werden soll(en) (sofern bereits bekannt)
- nicht relevante Informationen können geschwärzt werden
- amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Gutachten über die persönliche Eignung bei Bewerbenden, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
Sie müssen die Verlängerung beantragen, bevor Ihr vorhandener Waffenschein abläuft.
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale)
Zuständige Stelle ist
Polizeiinspektion Halle (Saale)
Stabsbereich Recht, Waffen- und Sprengstoffbehörde,
Merseburger Straße 6
06110 Halle (Saale)
Ansprechpartner: Frau Niemann, Telefon: 0345 224 1823; Frau Hahnewald, Telefon: 0345 224 1822
Telefax: 0345 224 11 1127