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  • Verlängerung einer Erlaubnis für ein Prostitutionsfahrzeug beantragen

    Wenn Sie ein Prostitutionsfahrzeug betreiben, müssen Sie eine Erlaubnis dafür beantragen. Diese ist befristet auf 3 Jahre.

    Sie können die Erlaubnis regelmäßig verlängern lassen, sofern die maßgeblichen Voraussetzungen fortbestehen. Dafür reichen Sie die dafür nötigen Unterlagen erneut bei der örtlich zuständigen Behörde ein.

    Einzelfirma (natürliche Person):

    • Personalausweis, Reisepass, gegebenenfalls. elektronischer Aufenthaltstitel
    • Betriebskonzept
    • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach Belegart "0", beziehungsweise europäisches Führungszeugnis

    Gesellschaften (juristische Personen) zum Beispiel Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH):

    • Aktueller Auszug aus dem Handelsregister beziehungsweise Genossenschaftsregister
    • Kopie des Gesellschaftsvertrages
    • Betriebskonzept
    • Personalausweis, Reisepass, gegebenenfalls elektronischer Aufenthaltstitel für die gesetzliche Vertretung
    • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach Belegart "0" für die gesetzliche Vertretung, beziehungsweise europäisches Führungszeugnis

    Für Erlaubnis Prostitutionsfahrzeug zusätzlich:

    • Betriebserlaubnis (Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II)

    Stelle:
    Team Gewerbe
    Adresse:
    Neustädter Passage 18
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2211232
    Fax:
    +49 345 2211375
    Parken:
    Behindertenparkplatz: An der Magistrale, Parkplatz vor dem Einkaufszentrum
    Anzahl: 2
    Aufzug vorhanden:
    ja
    Rollstuhlgerecht:
    ja
    Öffnungszeiten:

    Mo: geschlossen
    Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr
    Mi: geschlossen
    Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
    Fr: geschlossen
    Sa: geschlossen
    So: geschlossen

    Anrede:
    Frau
    Nachname:
    Kühn
    Position:
    Adresse:
    Neustädter Passage 18
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2211405
    Telefax:
    +49 345 2211375
    E-Mail: