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  • Verlängerung oder Verkürzung der Ausbildungszeit beantragen

    Die Dauer eines anerkannten Ausbildungsberufes ist in der Ausbildungsordnung festgelegt. In Ausnahmefällen kann von dieser festgelegten Dauer abgewichen werden.

    Sie können einen Antrag auf Verlängerung oder Verkürzung Ihrer Ausbildungszeit stellen.

    Dabei wird geprüft, ob Sie das Ausbildungsziel in der vorgegebenen Zeit erreichen.

    Eine Verkürzung ist möglich, wenn Sie zum Beispiel einen höheren Schulabschluss vorweisen oder bereits eine abgeschlossene Ausbildung besitzen. Darüber hinaus können Sie die Ausbildungszeit auch verkürzen, wenn Sie bereits  Berufserfahrungen (in Nebenjobs) gesammelt haben. Wenn Sie sich die Fähigkeiten und das Wissen anderweitig angeeignet haben, können Sie ebenso einen Antrag auf Verkürzung der Ausbildungszeit stellen.

    Die Bundesländer haben für die Anrechnung unterschiedliche Regelungen. Wenn ein Bundesland keine gesetzliche Regelungen darüber getroffen hat, entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall, ob Ihre berufliche Vorbildung angerechnet wird.

    Eine Verlängerung ist möglich, wenn Sie zum Beispiel längere Ausfallzeiten wegen Krankheit hatten.

    In Sachsen-Anhalt gibt es keine Regelungen über die Anrechnung von beruflicher Vorbildung auf die Ausbildungszeit. Das bedeutet, dass Sie keine bestimmten Voraussetzungen erfüllen müssen. Es wird im Einzelfall darüber entschieden, ob Ihre berufliche Vorbildung angerechnet wird.

    Eine Verkürzung müssen Sie zusammen mit Ihrem Ausbildungsbetrieb bei der zuständigen Stelle (Kammer) beantragen. Sie können die Verkürzung bereits vor dem Abschluss des Ausbildungsvertrages vereinbaren. In diesem Fall werden die Zeiten und die Gründe für die Verkürzung im Ausbildungsvertrag vermerkt. Ihr Ausbildungsbetrieb wird alle erforderlichen Unterlagen (z.B. Kopien von Zeugnissen) bei der zuständigen Stelle (Kammer) einreichen. Sie können die Verkürzung auch zu einem späteren Zeitpunkt nach Beginn der Ausbildung beantragen. Dann erhalten Sie einen Änderungsvertrag von Ihrem Ausbildungsbetrieb.

    Bei einem Antrag auf Verlängerung ist es ausreichend, wenn Sie den Antrag bei der zuständigen Stelle (Kammer) stellen. Der Ausbildungsbetrieb muss den Antrag nicht zusammen mit Ihnen stellen. Teilen Sie Ihrem Ausbildungsbetrieb Ihre Entscheidung schnellstmöglich mit. Die zuständige Stelle (Kammer) wird Ihren Ausbildungsbetrieb dazu anhören.

    Sobald Ihr Antrag auf Verlängerung bewilligt wurde, erhalten Sie die Verlängerung Ihres Ausbildungsvertrages. 

    Bei Verkürzung:

    • Ihr Ausbildungsziel erreichen Sie vor Ende der Ausbildungszeit, zum Beispiel durch
      • Schulische Vorbildung (höheren Schulabschluss)
      • Vorausgegangene (abgeschlossene) Ausbildung
      • Berufserfahrung

    Bei Verlängerung

    • Sie erreichen Ihr Ausbildungsziel nicht in der vorgegebenen Zeit, zum Beispiel wegen längerer Krankheit

    Bei Verkürzung:

    • Vereinbarung über die Verkürzung:
      • im Ausbildungsvertrag oder
      • im Änderungsvertrag
    • Antrag

    Bei Verlängerung

    • Antrag mit Ihrer Begründung

    Keine.

    Sie müssen den Antrag auf Verkürzung spätestens 1 Jahr vor dem Ausbildungsende stellen.

    Die Verlängerung können Sie jederzeit während Ihrer Ausbildung beantragen.

    Sie können auch vorzeitig zur Prüfung zugelassen werden. In diesem Fall müssen Sie die verkürzte Ausbildungszeit nicht im Ausbildungsvertrag festhalten. Sobald Sie die Prüfung bestanden haben, endet Ihre Ausbildung automatisch.

    Verkürzung der Ausbildungszeit

    Sie müssen den Antrag zusammen mit Ihrem Ausbildungsbetrieb stellen.

    Verlängerung der Ausbildungszeit

    Sie können den Antrag ohne Ihren Ausbildungsbetrieb bei der zuständigen Stelle (Kammer) stellen.

    Stelle:
    Kammern in Sachsen-Anhalt