Vermessung von langgestreckten Anlagen beantragen
Langgestreckte Anlagen sind zum Beispiel:
- Rad- und Gehwege,
- Straßen,
- Deiche,
- Wasserläufe.
Auch diese Anlagen müssen vermessen werden.
Die Vermessung beauftragen meist
- Bund,
- Länder,
- Städte,
- Gemeinden und
- Verbände im Rahmen von Infrastrukturmaßnahmen.
Entlang der geplanten Trasse wird im Vorfeld der Maßnahme das Liegenschaftskataster überprüft.
Nach dem Bau einer Anlage werden die neuen Flurstücke gebildet. Notwendige Eigentumsregelungen können damit vorgenommen werden.
- Stellen Sie den Antrag auf Vermessung einer langgestreckten Anlage bei einer zuständigen Stelle
- Die zuständige Stelle vermisst die Anlage vor Ort
- Die Ergebnisse der Vermessung werden in das Liegenschaftskataster übernommen.
Die zu vermessende Anlage ist mehr als 100 Meter lang.
keine
Fordern Sie bitte von der zuständigen Stelle eine Kostenschätzung ab.
keine
06120 Halle (Saale)
06217 Merseburg
Mo., Mi. und Do. 07:00 - 16:00 Uhr
Di. 07:00 - 18:00 Uhr
Fr. 07:00 - 15:00 Uhr
sonstige Termine nach telefonischer Vereinbarung
06268 Querfurt
Mo. und Mi. geschlossen
Di. 09:00 - 12.00 Uhr und 13:00 - 18.00 Uhr
Do. 09:00 -12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Fr. 09:00 - 12:00 Uhr
39104 Magdeburg, Landeshauptstadt
Anzahl: 0 Gebühren: ja
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 08:00 - 13:00 Uhr
sowie individuelle Terminvereinbarung online und telefonisch.
06217 Merseburg, Stadt - Beuna (Geiseltal)
06110 Halle (Saale)
Mo. - Do. 08:00 - 16:30 Uhr
Fr. 08:00 -13:00 Uhr