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  • Verpflichtung zur Zahlung der Künstlersozialabgabe auf Gesellschafter-Gehalt prüfen

    Die Künstlersozialkasse (KSK) prüft mit Hilfe eines speziellen Fragebogens, ob Sie die Zahlungen an Ihre Gesellschafter in Ihrer Meldung der abgabepflichtigen Entgelte berücksichtigen müssen. 

    Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, müssen Sie die Zahlungen vollständig in Ihren Meldungen einbeziehen. Die Art der Vergütung Ihrer Gesellschafter ist unerheblich. Neben dem eigentlichen Gehalt müssen Sie zum Beispiel auch Zahlungen für Ihren Gesellschafter in private Pensionskassen, Versicherungen und den abgeführten Solidaritätszuschlag melden. 

    Die KSK kann Sie zur Prüfung Ihrer Gesellschafter anschreiben. Sie werden dann aufgefordert, die Formulare bei der KSK einzureichen. Sie sind verpflichtet dieser Aufforderung nachzukommen.
     

    Sie teilen der KSK mit, dass Ihr Gesellschafter künstlerisch oder publizistisch für Ihr Unternehmen tätig ist:

    • Sie reichen den ausgefüllten Fragebogen bei der KSK ein.
    • Die KSK prüft Ihre Angaben.
    • Sollte zu Ihren Angaben etwas unklar sein, fordert die KSK Sie auf, weitere Unterlagen oder Informationen einzureichen.
    • Über das Ergebnis der Prüfung erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung.
    • Kommt die KSK zu dem Ergebnis, dass Sie auf die Bezüge Ihrer Gesellschafter KSK zahlen müssen, werden Sie aufgefordert die Höhe der Zahlungen in der Meldung zu berücksichtigen. 
    • Für vergangene Jahre werden Sie aufgefordert Ihre Meldungen zu korrigieren, wenn noch keine Verjährung vorliegt.

    Ihr abgabepflichtiges Unternehmen vermarktet künstlerische oder publizistische Leistungen oder Werke.

    Ihr Unternehmen ist eine

    • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), 
    • Kommanditgesellschaft (KG), 
    • GmbH & Co. KG, 
    • offene Handelsgesellschaft (OHG) oder 
    • Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt).

    Ihr Gesellschafter ist sozialversicherungsrechtlich selbstständig und künstlerisch oder publizistisch für Ihr Unternehmen tätig.

    • Geschäftsführerverträge
    • Dienst- oder Werkverträge für Gesellschafter
    • aktueller Handelsregisterauszug

    Für Sie fallen keine Kosten an.

    Sie müssen keine Fristen einhalten.

    In der Regel 1 bis 2 Monate.

    Stelle:
    Künstlersozialkasse (KSK)
    Adresse:
    Gökerstraße 14
    26384 Wilhelmshaven
    Telefon:
    +49 4421 9734051500
    (Bemerkung: Service-Center)
    Fax:
    +49 4421 7543-5080
    (Bemerkung: Für Versicherte)

    +49 4421 7543-5062
    (Bemerkung: Für Verwerter)

    +49 4421 7543-5050
    (Bemerkung: Rechtsstelle)
    Öffnungszeiten:

    Montag bis Freitag: 09:00 - 16:00 Uhr

    Stelle:
    Künstlersozialkasse (KSK), Abteilung Verwerter
    Adresse:
    Gökerstraße 14
    26384 Wilhelmshaven
    Telefon:
    +49 4421 9289000
    Aufzug vorhanden:
    ja
    Rollstuhlgerecht:
    ja
    Bemerkung Gebäudezugang:

    Bitte melden Sie sich am Empfang an.

    Öffnungszeiten:

    Montag bis Freitag: 09:00 - 16:00 Uhr