Verunreinigung von Straßen melden
Die Straßenreinigung dient der Sauberhaltung und Gewährleistung der Befahrbarkeit bzw. Begehbarkeit des Verkehrswegenetzes von Städten und Kommunen.
Sie obliegt - bis auf wenige Ausnahmen - den Eigentümern oder Besitzern der durch die öffentliche Straße erschlossenen, bebauten und unbebauten Grundstücke.
Wo, wie und wie oft die Straßenreinigung durch die Anlieger zu erfolgen hat, ist in den Straßenreinigungssatzungen der Städte und Kommunen geregelt.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
- Name, Anschrift und Telefonnummer des Anrufers
- genaue Ortsbeschreibung der Ablagerung (Stadtteil, Straße, Gewässer, markante Gegebenheiten)
- genaue Angaben zur Menge und Art der Ablagerung - Was? /Wieviel?
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
kostenfrei
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
- unverzügliche Beseitigung bei akuter Umweltgefährdung
- zeitnahe (turnusmäßige) Beseitigung
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
Das illegale Entsorgen von Abfällen (Fernsehern, Kühlschränken, Kanistern mit Öl oder Autoreifen) in die freie Landschaft ist verboten und wird mit einem Bußgeldverfahren geahndet.
Umweltgefährdungen dieser Art bitte an den Fachbereich Umwelt melden!
Die zur Bearbeitung notwendigen Angaben zur Person des Anrufers werden intern vertraulich behandelt. Eine Zeugenaussage zur Person des Verursachers erfolgt auf freiwilliger Basis.
06122 Halle (Saale)
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
06108 Halle (Saale)