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  • Verwendung des Bio-Siegels anzeigen

    Alle Produkte, die mit dem deutschen Bio-Siegel (sechseckiges Zeichen) gekennzeichnet werden, müssen vor der Markteinführung bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) angezeigt werden.

    Sie können Ihre Produkte für die Nutzung des Bio-Siegels online oder schriftlich anzeigen. Ihre Anzeige ist verbunden mit der Vorlage Ihrer mit dem Bio-Siegel gestalteten Produktetiketten / Verpackungslayouts. Nach erfolgreicher Prüfung Ihrer Anzeige durch die BLE erhalten Sie eine Freigabe zur Nutzung des Bio-Siegels.  Anzeigen können nicht nur von deutschen Unternehmen, sondern von Unternehmen weltweit vorgenommen werden.

    Sie können die Verwendung des Bio-Siegels online oder schriftlich anzeigen.

    Verwendung online anzeigen:

    • Registrieren Sie Ihr Unternehmen und Ihr Produkt oder Ihre Produkte in der Bio-Siegel-Datenbank auf bio-siegel.de.
    • Die BLE überprüft Ihre Nutzungsanzeige und Sie erhalten eine Benachrichtigung über die Freigabe Ihres Produktes oder Ihrer Produkte für die Nutzung des Bio-Siegels per E-Mail.

    Verwendung schriftlich anzeigen:

    • Fordern Sie das Anzeigeformular bei der BLE an oder laden Sie es über die Internetseite bio-siegel.de herunter.
    • Schicken Sie das ausgefüllte und unterschriebene Anzeigeformular zusammen mit dem mit dem Bio-Siegel gestalteten Produktetikett beziehungsweise den Produktetiketten per Post oder per E-Mail an die BLE.
    • Die BLE überprüft Ihre Anzeige und Sie erhalten eine Benachrichtigung über die Freigabe Ihres Produktes oder Ihrer Produkte für die Nutzung des Bio-Siegels per E-Mail oder wenn gewünscht per Post.
    • Die BLE erstellt Ihnen einen Account in der Bio-Siegel-Datenbank, in den Ihre angezeigten Produkte übertragen werden. Damit Sie Ihre Nutzungsanzeigen zukünftig selbst verwalten können, erhalten Sie per Post Zugangsdaten zu Ihrem Account in der Datenbank.

    • Sie nehmen als zertifizierter Betrieb am Kontrollsystem nach den EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau teil.
    • Ihr Produkt ist gemäß den Bestimmungen der EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau hergestellt und zertifiziert.
    • Das Bio-Siegel auf Ihrem Produktetikett beziehungsweise Ihren Produktetiketten entspricht den grafischen Vorgaben der Öko-Kennzeichenverordnung.

    • mit dem Bio-Siegel gestaltetes Produktetikett oder gestaltete Produktetiketten im Format PDF bis maximal 10 MB pro Datei (Sollten pro Produkt mehrere Etiketten vorliegen, zum Beispiel Front-, Rücken- und Seitenetikett, fassen Sie diese bitte in einer PDF-Datei zusammen.)

    Wenn Sie die Anzeige per E-Mail oder Post einreichen, zusätzlich:

    • ausgefülltes Anzeigeformular

    Es fallen keine Kosten an.

    Die Anzeige muss vor der Markteinführung des mit dem Bio-Siegel gekennzeichneten Produktes erfolgen.

    • Widerspruch

    Die unrechtmäßige Nutzung des Bio-Siegels kann als Ordnungswidrigkeit mit entsprechenden Bußgeldern geahndet werden

    Formulare vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Nein

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Stelle:
    Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), Referat 522: Zulassung, Meldungen Ökologischer Landbau – Informationsstelle Bio-Siegel
    Adresse:
    Deichmanns Aue 29
    53179 Bonn
    Telefon:
    +49 228 68452200
    Fax:
    +49 30 181068452915
    Öffnungszeiten:

    Montag 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
    Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
    Mittwoch 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
    Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
    Freitag 09:00 – 14:00 Uhr