Verzichtserklärung auf die Approbation als Kinder- und Jugendlichepsychotherapeutin oder Kinder- und Jugendlichepsychotherapeut abgeben
Auf die Approbation kann durch schriftliche Erklärung gegenüber der zuständigen Behörde verzichtet werden. Ein Verzicht, der unter einer Bedingung erklärt wird, ist unwirksam.
Sie reichen Ihre schriftliche Verzichtserklärung bei der zuständigen Stelle ein.
Es gibt keine Voraussetzungen für diese Verwaltungsleistung.
Schriftliche Verzichtserklärung
Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.
Sie müssen keine gesetzlichen Fristen beachten
Wenn Sie den Approbationsverzicht schriftlich erklärt haben, wird die zuständige Stelle diesen zeitnah bearbeiten. Die Bearbeitungsdauer variiert zwischen den zuständigen Approbationsbehörden der Länder.
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein