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  • Viehhandel (gewerblich), Anzeige

    Wenn Sie gewerbsmäßig mit Vieh handeln oder im Rahmen der arbeitsteiligen Tierproduktion Vieh transportieren oder eine Viehsammelstelle betreiben wollen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen. Änderungen sind ebenfalls unverzüglich anzuzeigen.

    In der Regel fallen Gebühren nach der jeweiligen Kosten- oder Gebührenordnung an.

    Die Anzeige hat vor Beginn der Tätigkeit zu erfolgen.

    Stelle:
    Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
    Adresse:
    Straße der Opfer des Faschismus 1
    06112 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2213610
    Fax:
    +49 345 2213612
    Parken:
    Behindertenparkplatz: Straße der Opfer des Faschismus am Stadtpark gegenüber Einfahrt Uniklinik
    Anzahl: 3
    Behindertenparkplatz: Wilhelm-Külz-Straße gegenüber Hausnummer 5
    Anzahl: 2
    Aufzug vorhanden:
    ja
    Rollstuhlgerecht:
    ja
    Öffnungszeiten:

    Mo.- Fr.: nach Vereinbarung
    Sa: geschlossen
    So: geschlossen