Viehhandel (gewerblich), Anzeige
Wenn Sie gewerbsmäßig mit Vieh handeln oder im Rahmen der arbeitsteiligen Tierproduktion Vieh transportieren oder eine Viehsammelstelle betreiben wollen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen. Änderungen sind ebenfalls unverzüglich anzuzeigen.
In der Regel fallen Gebühren nach der jeweiligen Kosten- oder Gebührenordnung an.
Die Anzeige hat vor Beginn der Tätigkeit zu erfolgen.
Stelle:
Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Adresse:
Straße der Opfer des Faschismus 1
06112 Halle (Saale)
06112 Halle (Saale)
Telefon:
+49 345 2213610
Fax:
+49 345 2213612
E-Mail:
Parken:
Behindertenparkplatz: Straße der Opfer des Faschismus am Stadtpark gegenüber Einfahrt Uniklinik
Anzahl: 3
Anzahl: 3
Behindertenparkplatz: Wilhelm-Külz-Straße gegenüber Hausnummer 5
Anzahl: 2
Anzahl: 2
Aufzug vorhanden:
ja
Rollstuhlgerecht:
ja
Öffnungszeiten:
Mo.- Fr.: nach Vereinbarung
Sa: geschlossen
So: geschlossen