Vorbescheid zu einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen
Wenn Sie einen Vorbescheid beantragen, entscheidet die zuständige Behörde über einzelne Genehmigungsvoraussetzungen sowie über den Standort der Anlage.
Sofern die Auswirkungen der geplanten Anlage ausreichend beurteilt werden können und ein berechtigtes Interesse an der Erteilung eines Vorbescheides besteht, soll die zuständige Behörde einen Vorbescheid ausstellen.
- Aus dem von Ihnen eingereichten Antrag sowie den erforderlichen Dokumenten muss die zuständige Behörde die Auswirkungen der geplanten Anlage ausreichend beurteilen können.
- Aus Ihrem Antrag muss ein berechtigtes Interesse an der Erteilung eines Vorbescheides hervorgehen
- Antrag auf Vorbescheid zu einer genehmigungsbedürftigen Anlage
- erforderliche Zeichnungen, Pläne, Gutachten
- Erläuterungen zur Anlage
- sonstige Unterlagen (gegebenenfalls bei der zuständigen Stelle erfragen)
- Widerspruch
Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid.
- Klage
Stelle:
Abteilung Baugenehmigung
Adresse:
Neustädter Passage 18
06122 Halle (Saale)
06122 Halle (Saale)
Telefon:
+49 345 2216306
Fax:
+49 345 2216302
E-Mail:
Aufzug vorhanden:
ja
Rollstuhlgerecht:
ja
Öffnungszeiten:
Mo. nach Vereinbarung
Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr (nur nach Vereinbarung)
Mi. nach Vereinbarung
Do. nach Vereinbarung
Fr. nach Vereinbarung
Sa. geschlossen
So. geschlossen
Anrede:
Fr.
Nachname:
Aethner
Position:
Adresse:
Neustädter Passage 18
06122 Halle (Saale)
06122 Halle (Saale)
Telefon:
+49 345 2216303
Telefax:
+49 345 2216302
E-Mail:
Anrede:
Hr.
Nachname:
Thielicke-Bendix
Position:
Adresse:
Neustädter Passage 18
06122 Halle (Saale)
06122 Halle (Saale)
Telefon:
+49 345 2216305
Telefax:
+49 345 2216302
E-Mail: