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  • Vorbescheid zu einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen

    Wenn Sie einen Vorbescheid beantragen, entscheidet die zuständige Behörde über einzelne Genehmigungsvoraussetzungen sowie über den Standort der Anlage.

    Sofern die Auswirkungen der geplanten Anlage ausreichend beurteilt werden können und ein berechtigtes Interesse an der Erteilung eines Vorbescheides besteht, soll die zuständige Behörde einen Vorbescheid ausstellen.

    • Aus dem von Ihnen eingereichten Antrag sowie den erforderlichen Dokumenten muss die zuständige Behörde die Auswirkungen der geplanten Anlage ausreichend beurteilen können.
    • Aus Ihrem Antrag muss ein berechtigtes Interesse an der Erteilung eines Vorbescheides hervorgehen

    • Antrag auf Vorbescheid zu einer genehmigungsbedürftigen Anlage
    • erforderliche Zeichnungen, Pläne, Gutachten
    • Erläuterungen zur Anlage
    • sonstige Unterlagen (gegebenenfalls bei der zuständigen Stelle erfragen)

    • Widerspruch

    Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid.

    • Klage

    Stelle:
    Abteilung Baugenehmigung
    Adresse:
    Neustädter Passage 18
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2216306
    Fax:
    +49 345 2216302
    E-Mail:
    Aufzug vorhanden:
    ja
    Rollstuhlgerecht:
    ja
    Öffnungszeiten:

    Mo. nach Vereinbarung
    Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr (nur nach Vereinbarung)
    Mi. nach Vereinbarung
    Do. nach Vereinbarung
    Fr. nach Vereinbarung
    Sa. geschlossen
    So. geschlossen

    Anrede:
    Fr.
    Nachname:
    Aethner
    Position:
    Adresse:
    Neustädter Passage 18
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2216303
    Telefax:
    +49 345 2216302
    E-Mail:

    Anrede:
    Hr.
    Nachname:
    Thielicke-Bendix
    Position:
    Adresse:
    Neustädter Passage 18
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2216305
    Telefax:
    +49 345 2216302
    E-Mail: