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  • Vorläufigen Reisepass beantragen

    Auf einen regulären Reisepass müssen Sie mindestens 2 Wochen warten. Ein Reisepass im Expressverfahren benötigt etwa 3 bis 4 Werktage. Wenn das für Ihre Reisepläne nicht schnell genug ist, können Sie einen vorläufigen Reisepass beantragen. Dies müssen Sie gegenüber dem Bürgeramt begründen.

    Den vorläufigen Reisepass erhalten Sie unmittelbar bei der Beantragung, sodass Sie nicht auf ihn warten müssen.

    Der vorläufige Reisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip). Daher werden Ihre Fingerabdrücke nicht erfasst.

    In einige Länder, wie zum Beispiel in die USA, kann eine visumfreie Einreise nur mit einem Reisepass erfolgen, der einen Chip enthält. Wenn Sie mit einem vorläufigen Reisepass einreisen wollen, benötigen Sie daher in diesen Fällen zusätzlich ein Visum.

    Über die aktuellen Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes und die erforderlichen Ausweisdokumente können Sie sich beim Auswärtigen Amt informieren.

    • Sie beantragen den vorläufigen Reisepass persönlich.
    • Der Antrag wird vor Ort auf dem Bürgeramt ausgefüllt. Sie müssen lediglich unterschreiben.
    • Sie bekommen direkt Ihren vorläufigen Reisepass ausgehändigt.

    • Die Ausstellung eines Expresspasses ist nicht mehr rechtzeitig möglich.
    • Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft.
    • Es dürfen keine Passversagungsgründe vorliegen. Dazu zählt zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise
      • einer Strafverfolgung,
      • einer Strafvollstreckung oder
      • einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.

    • biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf)
    • bisheriger Reisepass oder Personalausweis
    • gegebenenfalls Personenstandsurkunde wie zum Beispiel Geburts- oder Heiratsurkunde
    • gegebenenfalls Nachweise, dass der vorläufige Reisepass notwendig ist, zum Beispiel:
      • Flugtickets
      • andere Reiseunterlagen
    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale)
    • bisheriger Reisepass, Kinderreisepass oder gültiger Personalausweis
    • Geburtsurkunde oder Eheurkunde bzw. Familienbuch im Original (Bei einer Geburts- oder Eheurkunde, die im Ausland ausgestellt wurde, ist die Vorlage der Urkunde mit einer anerkannten deutschen Übersetzung (durch einen gerichtlich beeideten Dolmetscher oder die Botschaft bzw. das Konsulat) erforderlich.) 
    • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild gemäß Foto-Mustertafel (siehe Merkblatt) (In beiden Bürgerservicestellen kann zur Aufnahme biometrischer Daten (digitales Lichtbild, Unterschrift und ggf. Fingerabdrücke) ein Selbstbedienungsterminal (Gebühr 6,00 Euro) genutzt werden. Die Nutzung ist für Personen ab einer Körpergröße von 1,35 m geeignet.)
    • Gebühr für die Ausfertigung des jeweiligen Reisepasses
    • bei Minderjährigen eine Einverständniserklärung des bei der Antragstellung nicht anwesenden Sorgeberechtigten (Hinweise siehe unten)
    • Personalausweis bzw. Reisepass des beantragenden Sorgeberechtigten
    • bei nicht verheirateten Personen Sorgerechtsnachweis

    Seit dem 1. Mai 2025 können nur noch digital erstellte biometrische Lichtbilder für Personalausweise und Reisepässe verwendet werden. Diese können bei einem Fotografen, einer dm-Filiale bzw. in unseren Bürgerservicestellen vor Ort erstellt werden. 

    Die Gebühr ist unabhängig von Ihrem Alter.

    Gebühr: EUR 26,00

    Vorkasse: ja
    https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-faq.html


    Für die Beantragung in einer anderen Gemeinde als Ihrer Heimatgemeinde.

    Gebühr: EUR 52,00

    Vorkasse: ja
    https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-faq.html


    Beantragung im Ausland, zum Beispiel, wenn Ihnen Ihr Reisepass im Urlaub gestohlen wurde.

    Gebühr: EUR 96,00

    Vorkasse: ja
    https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-faq.html

    Die Gültigkeitsdauer des vorläufigen Reisepasses wird dem Reisezweck angepasst und beträgt höchstens ein Jahr. Eine Verlängerung ist nicht möglich.

    Geltungsdauer: 1 Jahr

    Die Bearbeitung erfolgt sofort.

    • Sie können Ihren Namen im vorläufigen Reisepass nicht nachträglich ändern.
    • Wenn Sie den vorläufigen Reisepass verlieren, müssen Sie dies sofort melden.

    Stelle:
    Abteilung Bürgerservice
    Adresse:
    Marktplatz 1
    06108 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2214619
    Fax:
    +49 345 2214617
    Parken:
    Behindertenparkplatz: Große Märkerstraße 5
    Anzahl: 2
    Behindertenparkplatz: Schülershof 16
    Anzahl: 2
    Behindertenparkplatz: Rathausstraße 5, 10
    Anzahl: 5
    Behindertenparkplatz: Gustav-Anlauf-Straße neben Leipziger Straße Hausnummer 3
    Anzahl: 1
    Öffnungszeiten:

    Mo: 08:00 - 16:00 Uhr nur mit Termin
    Di: 08:00 - 16:00 Uhr nur mit Termin
    Mi: 09:00 - 15:00 Uhr nur mit Termin
    Do: 08:00 - 18:00 Uhr nur mit Termin
    Fr: 09:00 - 12:00 Uhr nur mit Termin
    Sa: 09:00 - 12:00 Uhr (jeden 1. und 3. Samstag) nur mit Termin
    So: geschlossen

    Stelle:
    Team Bürgerservicestelle Am Reileck (hier nur Kartenzahlung möglich)
    Adresse:
    Reilstraße 132
    06114 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2214619
    Fax:
    +49 345 2214617
    Parken:
    Behindertenparkplatz: Adolf-von-Harnack-Straße, vor Hnr.: 2, Zufahrt nicht direkt über Reilstraße möglich
    Anzahl: 1  Gebühren: nein
    Öffnungszeiten:

    Mo: 08:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin)
    Di: 09:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)
    Mi: 09:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)
    Do: 08:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin)
    Fr: 09:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)
    Sa: geschlossen
    So: geschlossen

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    Stelle:
    Team Bürgerservicestelle Am Stadion 6
    Adresse:
    Am Stadion 6
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2214619
    Fax:
    +49 345 2214617
    Parken:
    Behindertenparkplatz: Am Stadion 5, Vordereingang
    Anzahl: 2
    Behindertenparkplatz: Am Stadion 5, Hintereingang
    Anzahl: 2
    Öffnungszeiten:

    Mo: 08:00 - 15:00 Uhr (nur mit Termin)
    Di: 09:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)
    Mi: 09:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)
    Do: 08:00 - 15:00 Uhr (nur mit Termin) 
    Fr: 09:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)
    Sa: geschlossen
    So: geschlossen

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    Stelle:
    Team Bürgerservicestelle Marktplatz 1
    Adresse:
    Marktplatz 1
    06108 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2214619
    Fax:
    +49 345 2214617
    Parken:
    Behindertenparkplatz: Große Märkerstraße 5
    Anzahl: 2
    Behindertenparkplatz: Schülershof 16
    Anzahl: 2
    Behindertenparkplatz: Rathausstraße 5, 10
    Anzahl: 5
    Behindertenparkplatz: Gustav-Anlauf-Straße neben Leipziger Straße Hausnummer 3
    Anzahl: 1
    Öffnungszeiten:

    Mo: 08:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin)
    Di: 08:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin)
    Mi: 09:00 - 15:00 Uhr (nur mit Termin)
    Do: 08:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)
    Fr: 09:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)
    Sa: 09:00 - 12:00 Uhr (jeden 1. und 3. Samstag) (nur mit Termin)
    So: geschlossen

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