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  • Vorschriften für die Anerkennung der Geschlechtszugehörigkeit

    Vorschriften für die Änderung der Geschlechtszugehörigkeit

    Ein Antrag auf Änderung der Geschlechtszugehörigkeit muss persönlich beim Amtsgericht des Wohnortes gestellt werden. Ein ausländischer Staatsangehöriger kann den Antrag stellen, wenn sein Heimatrecht keine dem deutschen Transsexuellenrecht vergleichbare Regelungen kennt.

    Da in Deutschland die transseuellenrechtlichen Regelungen von den Amtsgerichten ausgeführt werden, empfiehlt sich bei weitergehenden Fragen eine Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Amtsgericht .

    Stelle:
    Bundesministerium des Innern (BMI)
    Adresse:
    Alt-Moabit 140
    10557 Berlin

    Graurheindorfer Straße 198
    53117 Bonn
    Telefon:
    +49 30 18681-0
    Fax:
    +49 30 18681-12926