Vorschriften für die Anerkennung der Geschlechtszugehörigkeit
Vorschriften für die Änderung der Geschlechtszugehörigkeit
Ein Antrag auf Änderung der Geschlechtszugehörigkeit muss persönlich beim Amtsgericht des Wohnortes gestellt werden. Ein ausländischer Staatsangehöriger kann den Antrag stellen, wenn sein Heimatrecht keine dem deutschen Transsexuellenrecht vergleichbare Regelungen kennt.
Da in Deutschland die transseuellenrechtlichen Regelungen von den Amtsgerichten ausgeführt werden, empfiehlt sich bei weitergehenden Fragen eine Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Amtsgericht .
Stelle:
Bundesministerium des Innern (BMI)
Adresse:
Alt-Moabit 140
10557 Berlin
Graurheindorfer Straße 198
53117 Bonn
10557 Berlin
Graurheindorfer Straße 198
53117 Bonn
Telefon:
+49 30 18681-0
Fax:
+49 30 18681-12926
E-Mail: