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  • Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchung auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten beantragen

    Die zahnärztliche Vorsorge richtet sich an alle Versicherten und dient dazu, eventuelle Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten frühzeitig feststellen zu können und zu behandeln.

    Für Kinder:

    • bis zum 6. Lebensjahr: sechsmal, davon drei im Kleinkindalter (6. bis zum vollendeten 9. Lebensmonat 10. bis zum vollendeten 20. Lebensmonat 21. bis zum vollendeten 33. Lebensmonat)
    • zwischen 6 bis 18 Jahren: einmal pro Halbjah

    Für Erwachsene:

    • ab 18 Jahren einmal im Jahr
    • einige Krankenassen bieten abweichende Leistungen an

    Die zahnärztlichen Prophylaxemaßnahmen bei Erwachsenen umfassen

    • die Anleitung zu effektiver Mundhygiene,
    • Hinweise zur Reduktion von Risikofaktoren sowie
    • die Entfernung von harten Belägen und Karies oder von Reizfaktoren, die Zahnfleischentzündungen hervorrufen können.

    • Elektronische Gesundheitskarte,
    • Bonusheft (ab dem 12. Lebensjahr)

    Keine

    Maßnahmen, die eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung überschreiten, zahlen die Versicherten selbst.

    Sie können gegen die Entscheidung der Krankenkasse Widerspruch einlegen. Wird dem Widerspruch nicht abgeholfen, können Sie beim zuständigen Sozialgericht klagen.

    Stelle:
    GKV-Spitzenverband
    Adresse:
    Reinhardtstraße 28
    10117 Berlin
    Telefon:
    030 2062880
    Fax:
    030 20628888

    Stelle:
    PKV-Verband
    Adresse:
    Gustav-Heinemann-Ufer 74 c
    50968 Köln