• Serviceportal
  • Terminvergabe
  • Karriereportal
  • Behördennummer
  • Vorzeitige Rückzahlung des BAföG-Darlehens beantragen

    Sie erhalten einen Nachlass auf Ihr BAföG-Darlehen, wenn Sie vor Rückzahlungsbeginn eine

    • Teilsumme über EUR 500 oder 
    • die ganze Darlehensschuld zurückzahlen.

    Nachlass vor dem Rückzahlungszeitraum:

    Den größtmöglichen Nachlass erhalten Sie, wenn Sie die ganze Darlehensschuld auf einmal vorzeitig zurückzahlen. Wie hoch Ihre Gesamtdarlehensschuld ist und viel Geld Sie bei einmaliger vorzeitiger Rückzahlung einsparen wird Ihnen im Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid (FRS) vom Bundesverwaltungsamt mitgeteilt. Diesen erhalten Sie etwa 4,5 Jahre nach Ablauf der Regelstudienzeit.

    Zeitraum der vorzeitigen Rückzahlung:

    • Von dem Tag, an dem Sie den FSR erhalten, bis ein Tag vor dem ersten Termin der Ratenrückzahlung.
    • Der Nachlass wird nicht höher, je eher vor Rückzahlungsbeginn Sie die Rückzahlung tätigen.

    Es steht Ihnen frei, das Angebot der vorzeitigen Rückzahlung anzunehmen oder mit der Ratenzahlung zu beginnen.

    Sie können auch dann einen Nachlass erhalten, wenn Sie nicht die ganze, sondern nur eine Teilsumme vorzeitig zurückzahlen können. Die Teilsumme muss mindestens EUR 500 hoch sein, damit Sie einen Nachlass bekommen. Dabei fällt der tatsächliche Zahlungsbetrag grundsätzlich geringer als EUR 500 aus, da der Nachlass vorher abgezogen wird.

    Nachlass bei Rückzahlung im Rückzahlungszeitraum:

    Wenn Sie Ihr Darlehen erst in Raten abzahlen und sich dann später für eine vorzeitige vollständige oder teilweise Rückzahlung entscheiden, können Sie weiterhin einen Nachlass bekommen. Der Nachlass reduziert sich jedoch, je geringer die verbleibende Darlehenshöhe ist. In diesem Fall stellen Sie bitte einen formlosen Antrag auf einen Nachlass beim Bundesverwaltungsamt. Sie erhalten dann ein entsprechendes Angebot, dass Sie zum genannten Zahlungstermin annehmen können.

    Hinweis: Mit einer teilweisen vorzeitigen Rückzahlung können Sie sich keinen Zahlungsaufschub "erkaufen", sondern der Rückzahlungszeitraum verkürzt sich. Sie sind weiterhin verpflichtet, die Regelraten laut vorliegendem Tilgungsplan zu zahlen.

    Eine vorzeitige Rückzahlung beantragen Sie schriftlich oder online beim Bundesverwaltungsamt (BVA). Bei der Rückzahlung werden zwei Fälle unterschieden:

    Fall 1: Sie haben noch nicht begonnen, Ihr BAföG-Darlehen abzuzahlen:

    • Etwa 4,5 Jahre nach Ende der Regelstudienzeit bekommen Sie vom Bundesverwaltungsamt den sogenannten "Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid".
    • Der Bescheid enthält ein Angebot zur vorzeitigen Rückzahlung des BAföG-Darlehens mit dem größtmöglichen Nachlass.
    • Sie können frei entscheiden, ob Sie dieses Angebot annehmen oder die Ratenzahlung nach vorliegendem Tilgungsplan aufnehmen.
    • Alternativ können Sie auch hier entscheiden, ob Sie einen Teilbetrag über EUR 500 monatlich vorzeitig zurückzahlen wollen.
    • In diesem Fall stellen Sie beim Bundesverwaltungsamt, entweder per Post oder über das Bafög Online-Portal, einen formlosen Antrag. Darin müssen Sie mitteilen, wann und wie viel Sie vorzeitig zurückzahlen wollen.
    • Nach Prüfung des Antrags durch das BVA erhalten Sie einen Bescheid mit Ihrem vorzeitig zu zahlenden Betrag und dem Nachlass.
    • In beiden Fällen gilt: Möchten Sie das Angebot annehmen, müssen Sie den im Bescheid genannten Geldbetrag fristgerecht auf das Konto der Bundeskasse Halle (BUKA) überweisen.

    Fall 2: Sie haben schon begonnen, Ihr BAföG-Darlehen abzuzahlen:

    • Stellen Sie online oder schriftlich einen formlosen Antrag beim BVA. Darin müssen Sie mitteilen, wann und wie viel Sie vorzeitig zurückzahlen wollen.
    • Nach Prüfung des Antrags durch das BVA erhalten Sie einen Bescheid mit Ihrem vorzeitig zu zahlenden Betrag und dem Nachlass.
    • Es steht Ihnen frei, ob Sie dieses Angebot annehmen.
    • Wenn Sie das Angebot annehmen, überweisen Sie den Zahlungsbetrag innerhalb der im Bescheid genannten Frist.

    Hinweis: Mit der Anhebung der Rate ab dem 01.04.2020 wird auch die Nachlasstabelle entsprechend geändert. Freistellungszeiten bleiben zukünftig unberücksichtigt, sodass auf diese Raten kein Nachlass mehr gewährt wird.

    • Sie haben während Ihres Studiums BAföG mit Darlehensanteil bekommen
    • Sie zahlen Ihr BAföG-Darlehen vor Ablauf der Zahlungsfrist teilweise oder vollständig zurück
    • Bei teilweiser vorzeitiger Rückzahlung müssen Sie mindestens einen Betrag in Höhe von EUR 500 zurückzahlen

    keine

    keine

    Höchstmöglicher Nachlass bis zur erstmaligen Fälligkeit der ersten vierteljährlichen Rate.

    In der Regel keine. Wenn Sie den Antrag über das Online-Verfahren unter Nutzung des elektronischen Ausweises stellen, werden am selben Tag an Ihre aktuelle Anschrift zwei Angebote versandt, die einen unmittelbaren beziehungsweise späteren Zahlungstermin enthalten.

    Formulare: keine

    Onlineverfahren möglich: ja

    Schriftform erforderlich: nein

    Persönliches Erscheinen nötig: nein