Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl eintragen lassen
In jedem Wahlbezirk wird ein amtliches Wählerverzeichnis geführt.
Sie sind im Wählerverzeichnis eingetragen, wenn Sie am Wahltag wahlberechtigt sind und in der jeweiligen Stadt oder Gemeinde zu einem bestimmten Stichtag mit Ihrer Hauptwohnung gemeldet sind.
Spätestens 3 Wochen vor dem Wahltag erhalten Sie eine Wahlbenachrichtigung.
Im Falle eines Umzugs kann es sein, dass Sie noch nicht im Wählerverzeichnis Ihres neuen Wahlbezirkes geführt werden. In diesem Fall können Sie sich bis zum 21. Tag vor der Wahl in das Wählerverzeichnis Ihrer Stadt oder Gemeinde eintragen lassen.
Haben Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten, sollten Sie bei Ihrer Gemeinde sofort prüfen, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Ist dies nicht der Fall, können Sie die Eintragung beantragen.
Das Wählerverzeichnis liegt vom 20. bis 16. Tag vor der Wahl öffentlich zur Einsichtnahme aus.
Nur wenn Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind, können Sie an der Wahl teilnehmen.
Die Wahlbenachrichtigung wird vor der Wahl per Post verschickt. Falls Sie keine erhalten haben, melden Sie sich bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung und beantragen Ihren Eintrag in das Wählerverzeichnis.
Ist eine Eintragung möglich, erhalten Sie unverzüglich eine Wahlbenachrichtigung.
Falls Sie nicht wahlberechtigt sind, werden Sie ebenfalls sofort benachrichtigt.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
Eintragung ins Wählerverzeichnis von Personen innerhalb der Stadt Halle (Saale):
Für die Beantragung zur Eintragung in das Wählerverzeichnis und alle Fragen in diesem Zusammenhang, wenden Sie sich bitte an folgende Telefonnummer 0345 221-4910 oder schreiben eine E-Mail an: briefwahlbuero@halle.de
Eintragung ins Wählerverzeichnis für Deutsche im Ausland:
Informationen zur Eintragung in das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl 2025, für Deutsche im Ausland, entnehmen Sie bitte der Seite www.bundeswahlleiterin.de. Auf dieser Seite können Sie auch die Antragsformulare für die Eintragung ins Wählerverzeichnis herunterladen. Sofern die Stadt Halle (Saale) für Sie die zuständige Gemeinde ist, können Sie den ausgefüllten Antrag an folgende E-Mail-Adresse senden: briefwahlbuero@halle.de
Sie werden nicht im Wählerverzeichnis Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung geführt, obwohl Sie wahlberechtigt sind.
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Grundgesetzes, die
- am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind,
- seit mindestens 3 Monaten in Deutschland eine Wohnung haben oder sich sonst gewöhnlich in Deutschland aufhalten und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
- gültiger Personalausweis
- Nachweise, dass Sie die Voraussetzungen des Wahlrechts erfüllen
keine
Den Antrag zur Eintragung in das Wählerverzeichnis können Sie bis zum 21. Tag vor der Wahl stellen.
Nach dieser Zeit können Sie eine Berichtigung des Wählerverzeichnisses beantragen.
Personen, die den Antrag nicht selbst stellen können, können sich von einer anderen Person helfen lassen. Dies kann beispielsweise notwendig sein, wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller nicht lesen kann oder körperlich beeinträchtigt ist. Die helfende Person muss dann den Antrag unterschreiben.
06108 Halle (Saale)
Hauptwahl Oberbürgermeisterwahl: 20.01.2025 bis 31.01.2025
für eine evtl. Stichwahl zur Oberbürgermeisterwahl und zur Bundestagswahl: 10.02.2025 bis 21.02.2025
- Mo: 8 bis 16 Uhr
- Di: 8 bis 16 Uhr
- Mi: 9 bis 15 Uhr
- Do: 8 bis 18 Uhr
- Fr: 9 bis 12 Uhr (am 31.01.2025 bis 18 Uhr, und am 21.02.2025 bis 18 Uhr)
- Sa: 9 bis 12 Uhr (nur am 01.02.2025 und 22.02.2025)
Die Briefwahlstelle befindet sich am Standort Marktplatz 2 (Stadthaus), 06108 Halle (Saale)
An den o. g. Samstagen und an den Wahltagen (02.02.2025 und 23.02.2025 jeweils bis 15 Uhr) befindet sich die Briefwahlstelle in der Wolfgang-Borchert-Str. 77, 06126 Halle (Saale)
Die verbindlichen Antragsfristen für die Oberbürgermeisterwahl und die Bundestagswahl entnehmen Sie bitte den jeweiligen Wahlbenachrichtigungen.