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  • Waffenherstellung und/oder Waffenhandel Zweigstelle anzeigen

    Die Anzeige der Eröffnung oder Schließung einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle zur gewerbsmäßigen Waffenherstellung und/oder des Waffenhandels muss schriftlich bei der zuständigen Stelle erfolgen.

    Bei Nichtanzeige liegt eine Ordnungswidrigkeit nach § 53 Abs. 1 Ziffer 8 Waffengesetz vor.

    Die Anzeige muss durch den Inhaber der Waffenherstellungs- oder  der Waffenhandelserlaubnis bei der für den Ort der Zweigniederlassung oder unselbständigen Zweigstelle zuständigen Waffenbehörde erfolgen.

    Die Waffenherstellungserlaubnis oder Waffenhandelserlaubniswurde wurde erteilt.

    • Waffenherstellungserlaubnis oder Waffenhandelserlaubnis

    Die Anzeige muss innerhalb von zwei Wochen nach der Eröffnung oder Schließung erfolgen.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Zuständige Stelle ist:

    Polizeiinspektion Halle (Saale)

    Stabsbereich Recht, Waffen- und Sprengstoffbehörde, 
    Merseburger Straße 6
    06110 Halle (Saale)

    Ansprechpartner sind zu erreichen unter Telefon 0345 224 1823 und 0345 224 1822

    Telefax: 0345 224 11 1127

    Mail: waffenrecht.pi-hal@polizei.sachsen-anhalt.de