Wahlhelfer in Halle (Saale)
Wahlhelfer beziehungsweise Wahlhelferinnen werden am Wahltag als Mitglieder der Wahlvorstände bei der Durchführung der Wahl im Wahlraum eingesetzt. Zu ihren Aufgaben zählen beispielsweise:
- Überprüfung der Wahlberechtigung aufgrund des Wählerverzeichnisses,
- Ausgabe der Stimmzettel,
- Freigabe der Wahlurne für den Einwurf des Stimmzettels,
- Mitarbeit bei der Feststellung des Wahlergebnisses.
Die Tätigkeit als Wahlhelfer beziehungsweise als Wahlhelferin ist ein Ehrenamt. Sie müssen Ihr Amt unparteiisch wahrnehmen und sind zur Verschwiegenheit über die Ihnen bei Ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten verpflichtet. Sie dürfen Ihr Gesicht während der Ausübung nicht verhüllen.
Wahlhelfer beziehungsweise Wahlhelferinnen werden von der Gemeindewahlbehörde bestellt. Bevorzugt werden Wahlhelfer beziehungsweise Wahlhelferinnen, die sich freiwillig zu diesem Ehrenamt melden.
Ehrenamtlich tätige Wahlhelfer beziehungsweise Wahlhelferinnen erhalten für ihren Einsatz eine Aufwandsentschädigung (sogenanntes “Erfrischungsgeld”).
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
Für die Tätigkeit als Wahlhelfer bei der Stadt Halle (Saale) kann sich hier registriert werden.
Es muss folgende Voraussetzung erfüllt sein:
- Sie sind selbst wahlberechtigt.
möglichst frühzeitig im Vorfeld einer Wahl
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
zusätzlich:
Landeswahlgesetz Sachsen-Anhalt (LWG LSA)
Landeswahlordnung Sachsen-Anhalt (LWO LSA)
Kommunalwahlgesetz Sachsen-Anhalt (KWG LSA)
06126 Halle (Saale)
Mo: 08:00 - 15:00 Uhr
Di: 08:00 - 16:00 Uhr
Mi: 08:00 - 12:00 Uhr
Do: 08:00 - 16:00 Uhr
Fr: 09:00 - 12:00 Uhr
Sa: geschlossen
So: geschlossen